Ausfuhrkennzeichen
alle wichtigen Infos zum Ausfuhrkennzeichen
Wenn keine normale Zulassung besteht, wird das Ausfuhrkennzeichen benötigt, um ein Fahrzeug inkl. Versicherungsschutz in das Ausland überführen zu können.
Bei der Überführung von Autos handelt es sich um ein Thema, das einigen Menschen immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Betroffen sind vor allem Privatpersonen, die sonst mit Autos oder zumindest mit deren Transport nicht so viel oder häufig zu tun haben. Ein Autohändler weiß natürlich ganz genau, wie zu verfahren ist, wenn ein Auto oder ins Ausland überführt werden soll – Privatpersonen wissen dies oftmals nicht. Viele wissen noch nicht einmal, das man dafür ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Beim Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen das extra eingeführt wurde, um Fahrten in das Ausland zu ermöglichen – sofern das Fahrzeug nicht mehr zugelassen sein sollte und über kein normales Kfz-Kennzeichen verfügt. Damit die Überführung in das Ausland möglich ist, muss das Auto mit dem Ausfuhrkennzeichen versehen sein – dies ist der Nachweis über die Zulassung und das Bestehen eines Versicherungsschutzes.
Rein optisch sieht das Ausfuhrkennzeichen vor allem dem Kurzzeitkennzeichen sehr ähnlich. Am rechten Rand befindet sich ebenfalls ein Farbstreifen. Allerdings ist dieser nicht gelb, sondern rötlich bzw. in einem dunklen Orangeton hinterlegt. Auf diesem Streifen ist der Zeitpunkt festgehalten, bis zu welchem das Kennzeichen gültig ist. Was die Gültigkeit beziehungsweise den Zeitraum der Gültigkeit betrifft, so können vergleichsweise lange Zeiträume gewählt werden – anders als das Kurzzeitkennzeichen ist es nicht nur wenige Tage lang gültig.
Was die Zulassung betrifft, so bestehen allerdings verschärfte Regeln. Die Zulassung ist nur dann möglich, wenn für das Fahrzeug sämtliche Papiere vorliegen – dies schließt auch die Dokumente des TÜV mit ein. Sowohl die Hauptuntersuchung, als auch die Abgasuntersuchung müssen als bestanden gelten, damit eine Zulassung und somit der Erhalt des Kennzeichens möglich ist. Des Weiteren muss ein Versicherungsschutz bestehen. Anders als zum Beispiel bei der roten Kfz-Nummer sind Fahrten ohne Versicherungsschutz nicht möglich. Der Schutz kann bei einem Kfz-Versicherer auf dem normalen Weg abgeschlossen werden – wobei diesem explizit mitgeteilt werden muss, dass der Schutz für eine Überführung in das Ausland beziehungsweise für ein Ausfuhrkennzeichen benötigt wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Kfz-Haftpflichtschutz, der innerhalb Europas gültig ist.