Feinstaubverordnung
Feinstaubverordnung verständlich erklärt
Viele Autofahrer verstehen die Feinstaubverordnung nicht. Auf dieser Seite stehen alle Informationen, die man als Autofahrer und Fahrzeughalter wissen muss.
Mit der Feinstaubverordnung wurde ein Gesetz erlassen, das alle Autofahrer betrifft. Allerdings müssen sich die meisten Autofahrer und Fahrzeughalter eingestehen, dass sie sich mit diesem Thema nicht sonderlich gut auskennen. Dies liegt vor allem daran, dass die Regierung nur wenig über das Thema informiert hat und die Autofahrer mehr oder weniger auf sich selbst gestellt sind. Daher kommt es auch immer wieder zu Missverständnissen.
Die Verordnung wurde mit dem Ziel erlassen, die Feinstaubbelastung in den Innenstädten zu verringern. Der Staub gilt nämlich als gesundheitsschädlich und soll daher aus den Stadtbereichen verbannt werden – dort ist das Aufkommen nämlich mit Abstand am größten. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, indem bestimmte Fahrzeuge (Automobile und PKW, die einen enorm großen Ausstoß an Feinstaub ausweisen) nicht mehr in die geschützten Bereiche, die so genannten Umweltzonen fahren dürfen. Die Umweltzonen sind speziell gekennzeichnet und dürfen nur mit speziellen Plaketten, den so genannten Feinstaubplaketten befahren werden.
Um in oder durch eine Umweltzone in einer Stadt fahren zu dürfen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Diese erste Voraussetzung ist zunächst einmal das Vorhandensein einer entsprechenden Plakette. Die Feinstaubverordnung schreibt vor, dass die Plakette vorhanden sein und am Fahrzeug angebracht sein muss. Auch neue Autos und Lkw, die mit ausgezeichneten Abgaswerten glänzen, benötigen die Plakette. Des Weiteren muss die Farbe der Plakette beziehungsweise deren Rang ausreichend bemessen sein. Die Plaketten sind nämlich in den drei Farben: Rot, Geld und Grün erhältlich. Je nach Umweltzone kann es vorkommen, dass Fahrzeuge mit roter Plakette nicht in oder durch die Zone fahren dürfen.
Im Grunde genommen ist die Feinstaubverordnung daher sehr einfach zu verstehen. Autofahrer müssen letzten Endes nur darauf achten, dass ihr Fahrzeug mit einer Plakette versehen ist. Sofern das eigene Fahrzeug noch über keine Plakette verfügt, wendet man sich am besten an den TÜV. Dort kann man die entsprechende Plakette gegen Vorlage des Fahrzeugscheins erwerben. Bei der Vergabe wird lediglich auf die Abgasnorm geachtet, die im Fahrzeugschein steht – eine Untersuchung am Fahrzeug beziehungsweise eine Untersuchung und Auswertung der Fahrzeugabgase wird hingegen nicht vorgenommen.