Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17 sorgt für Freiheit

Wer absolut nicht warten kann, bis er 18 Jahre alt ist, um ein Auto fahren zu können, der hat die Möglichkeit den Führerschein mit 17 zu machen.

 

Die vorzeitige Fahrerlaubnis, den so genannten Führerschein mit 17 kann man in den meisten Bundesländern Deutschlands bereits, unter der Einhaltung bestimmter Auflagen, erwerben. Die einheitlichen Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren im Alter von 17 bestehen, gelten übergangsweise, da diese Maßnahme derzeit noch als Modelversuch deklariert ist, um allgemeine Erfahrungen mit dieser verfrühten Fahrerlaubnis sammeln zu können. Fahren darf man jedoch in ganz Deutschland, wenn man im Besitz des Führerscheins mit 17 ist, unabhängig davon, in welchem Bundesland er erworben wurde.

In den Bundesländern, die sich an diesem Modellversuch beteiligen, können sich Jugendliche ab einem Alter von 16einhalb in einer ganz normalen Fahrschule zu der Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und müssen den außerdem notwendigen Ausnahmeantrag beim jeweiligen Amt stellen. Ist dieser Antrag genehmigt, steht dem Begin der üblichen Fahrausbildung nichts mehr im Wege. Für den Führerschein mit 17 ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einzuholen.

Die Fahrausbildung besteht auch für den erst 16jährigen Jugendlichen aus dem normalen Unterricht, den Fahrstunden und einer theoretischen, sowie praktischen Fahrprüfung. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann der Fahrschüler die Prüfung ablegen. Ist diese Prüfung bestanden und der Schüler 17 Jahre alt geworden, bekommt er eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung statt des echten Führerscheins ausgehändigt. Diese Prüfbescheinigung samt Genehmigung ist nicht mehr als ein Blatt Papier, das den Jugendlichen dann offiziell zum Autofahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Allerdings sind im Zusammenhang zum Führerschein mit 17 einige Auflagen zu beachten. Zum Beispiel muss bei jeder Fahrt ein mindestens 30jähriger Begleiter im Fahrzeug mitfahren. Diese Begleitperson muss bereits bei Erteilung der Prüfbescheinigung schriftlich feststehen und in der Bescheinigung namentlich festgehalten werden. Damit soll ausgeschlossen werden, das ständig irgendjemand zum fahren mitgenommen wird, nur damit der 17jährige das Fahrzeug bedienen darf. Des Weiteren muss die Begleitperson mindestens fünf Jahr im Besitzt des Führerscheins der Klasse B sein, und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.

Ist der Jugendliche im Besitzt des Führerscheins mit 17, so unterliegt sowohl er, als auch der Begleiter absolut der 0,5 Promille Grenze und weiterer Vorschriften für berauschende Mittel. Wird der Jugendlich beim Autofahren angehalten und die erforderliche Ausnahmegenehmigung wird nicht mitgeführt, so zieht das eine Bußgeldstrafe von 150 Euro nach sich, sowie vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die vorzeitige Fahrerlaubnis sofort wieder entzogen und ein Aufbauseminar wird vom Bund angeordnet.