Führerscheinklassen
Die neuen Führerscheinklassen sind einfach zu verstehen
Die neuen Führerscheinklassen scheinen für manchen langjährigen Autofahrer ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Dabei sind sie recht einfach aufgeteilt.
Wenn Sie immer noch mit dem grauen oder dem rosa Führerschein unterwegs sind, dann vielleicht nur deshalb, weil Sie sich mit den Führerscheinklassen des EU-Führerscheins nicht anfreunden können. Aber es ist nicht schwierig, den Durchblick zu behalten. Viele der neuen Klassen haben für den Normalfahrer keine Bedeutung, und der Rest ist leicht zu verstehen.
Gehen wir zuerst davon aus, dass Sie die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen. Damit dürfen Sie Autos bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen führen. An dieses Fahrzeug dürfen Sie zusätzlich einen einachsigen oder doppelachsigen Anhänger von höchstens 60% des Gewichts des ziehenden Fahrzeugs ankoppeln, so dass Sie auf ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 12 Tonnen kommen. Ein doppelachsiger Anhänger ist so definiert, dass die beiden Achsen nicht weiter als einen Meter voneinander entfernt sein dürfen. Mit Ihrer Fahrerlaubnis dürfen Sie außerdem Kleinkrafträder bis zu einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern führen. So weit, so gut. Wie rechnet sich diese Fahrerlaubnis nun in die neuen Führerscheinklassen um?
Zuerst bekommen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE. Sie berechtigen zum Führen von Autos bis 3,5 Tonnen Gewicht. Darin enthalten sind die Klassen M, S und L, welche zum Betreiben von Kleinkrafträdern beziehungsweise von Kleinkraftfahrzeugen (Quads etc.) sowie von landwirtschaftlichen Zugmaschinen berechtigen. Sie können auch die Führerscheinklassen C1 und C1E bekommen, welche zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie zum Anhängerbetrieb berechtigen. Diese Klassen müssen Sie allerdings separat beantragen, und wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie alle fünf Jahre einen Sehtest absolvieren, damit diese Klassen gültig bleiben.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 für Motorräder besitzen, so wird diese auf die neue Führerscheinklasse A umgeschrieben, die Klasse 1A auf die Klasse A1. Für die alte Klasse 2 (LKW über 7,5 Tonnen mit Anhänger) erhalten Sie die Klasse CE.
Die restlichen neuen Führerscheinklassen sind für Otto Normalautofahrer weniger interessant. Sie betreffen vor allem Omnibusse und landwirtschaftliche Arbeitsgeräte, sowie Fahrerlaubnisse, wenn man nicht über die Klassen A oder B verfügt. Wie Sie sehen, ist es nicht allzu schwierig, diese Vorschriften zu verstehen.