Gebrauchtwagen Kaufvertrag

Machen Sie keine Fehler beim Gebrauchtwagen Kaufvertrag

Beim Fahrzeugkauf muss man ebenso wie bei jedem anderen Kauf auf einen Gebrauchtwagen Kaufvertrag bestehen, um alle Modalitäten schwarz auf weiß zu haben.

 

Einen Gebrauchtwagen zu kaufen ist immer so eine Sache, weil man sich nie sicher sein kann, was man da genau erwirbt. Kann man sich beim Kauf eines Neuwagens natürlich auch nicht, aber die Chance, dass dieser Wagen mängelfrei ist, ist doch ungleich größer als beim Kauf eines gebrauchten Autos. Vor allem sollte man als Käufer darauf achten, dass man einen korrekten Gebrauchtwagen Kaufvertrag unterschreibt, damit man im Falle eines Falles etwas in der Hand hat.

Was unter einem korrekten und vor allem gültigen Gebrauchtwagen Kaufvertrag verstanden und als solches akzeptiert wird, hat der Gesetzgeber ganz genau festgelegt. So gibt es einige Punkte innerhalb dieses Vertrages, die unerlässlich sind, fehlen sie, ist der Vertrag das Papier auf dem er geschrieben wurde nicht wert. Oder vielleicht alleine das Papier auf dem er geschrieben wurde, aber auch nicht mehr. So muss in einem solchen Vertrag der Name des Käufers und des Verkäufers aufgeführt sein, ebenso wie der Kaufgegenstand und die Kaufsumme. Genaugenommen lautet die Definition, dass derjenige, der einer anderen Person ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages unterbreitet, den Vertragsgegenstand in einer Art und Weise zusammenfassen muss, dass der Vertragsgegner das Angebot mit einem einfachen Ja akzeptieren kann.

Kommt der Gebrauchtwagen Kaufvertrag zustande, müssen beide Parteien unter die endgültige Fassung ihre Unterschriften setzen und diese beiden Unterschriften symbolisieren auch das Ende des Vertrages, das heißt, alles was noch unter den beiden Unterschriften steht, hat keine Aussagekraft. Warum die Gesetzgebung in diesen Punkten so überaus korrekt ist, hat schon seine Gründe, denn gerade beim Abschluss von Verträgen gilt, dass Vertrauen gut aber Kontrolle bei weitem besser ist.

Gerade bei Kaufverträgen über einen Gebrauchtwagen, die man mit einem Händler abschließt, muss man auf einen Vertrag bestehen, da die Gesetzgebung seit dem 01. Januar 2002 eine andere ist und jetzt auch für gebrauchte Fahrzeuge mindestens ein Jahr die Mängelhaftung gilt, also ein Ausschluss der Sachmängelhaftung wie er früher üblich war nicht mehr rechtens ist und der Verkäufer für alle Probleme, die innerhalb des erstens Jahres auftreten, aufkommen muss. Möchte man allerdings erreichen, dass der Verkäufer des Gebrauchtwagens für eventuell aufgetretene Mängel haftet, benötigt man vor allen Dingen eines, nämlich einen gültigen Kaufvertrag.