Gebrauchtwagenkaufvertrag
Was man über einen Gebrauchtwagenkaufvertrag wissen sollte
Ein Gebrauchtwagenkaufvertrag ist sehr wichtig. Eine kurze Information, was alles in so einem Vertrag drin stehen muss und worauf zu achten ist.
Jeder kennt das. Man sucht eine neues Auto und schon hat man auch einige sehr interessante Angebote im Netz gesehen und möchte sich die Fahrzeuge etwas genauer ansehen. Und auch nach einer eingehenden Besichtigung und einer sehr guten Probefahrt bestätigt sich der erste Eindruck. Das ist der Wagen, den man gerne haben möchte. Doch jetzt ist Vorsicht geboten. Denn nur mit einem richtigen und gültigen Gebrauchtwagenkaufvertrag sollte man das Fahrzeug kaufen um es danach sein Eigen nennen zu können.
Es ist ganz wichtig, selbst bei einem Gebrauchtwagen eine Gebrauchtwagenkaufvertrag abzuschließen. Das soll kein Misstrauen sein, sondern eine Sicherheit bieten, mehr auch nicht. Der Sinn und Zweck eine Kaufvertrages auch bei Gebrauchtwagen liegt nämlich darin, dass nicht nur das Geschäft an sich auf beiden Parteien in trockenen Tüchern liegt, sondern auch, dass es letztendlich rechtskräftig ist und auch somit eine gewisse Rechtssicherheit vorhanden ist. Deshalb ist es sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer wichtig, einen Gebrauchtwagenkaufvertrag abzuschließen.
Wenn beide dann den Gebrauchtwagenkaufvertrag unterzeichnen ist es schließlich sehr sehr wichtig, dass alle beide darauf achten, dass sie das Formular genauestens ausfüllen. Alle Angaben sollen natürlich korrekt sein und nur damit lässt sich richtig arbeiten. Gerade der Verkäufer ist daran angehalten, sehr genau Angaben zu machen. Denn wenn er etwas falsches einträgt, ist er danach rechtlich angreifbar. Und das möchte ja schließlich niemand mehr.
Der Gebrauchtwagenkaufvertrag sollte grundsätzlich schon einmal die vollständigen Daten beider Geschäftsparteien enthalten. Danach ist es wichtig, das verkaufte Fahrzeug genau zu bezeichnen. Das bedeutet, dass ganz genau aufgeschrieben wird welche Marke, welches Modell, natürlich auch welche Fahrgestellnummer und auch der genau Preis bei Übergabe. Auch das Datum sollte logischerweise nicht fehlen, an dem das Geschäft stattfindet. Alle Mängel am Wagen sollten vom Verkäufer notiert werden. Das betrifft sowohl den bekannten Altersverschleiß als auch die Unfallgeschichte des Fahrzeugs. Verschweigen kann ernste Folgen haben, daher, auch wenn es leicht den Preis mindert, muss alles genannt werden. Auch sollte am Ende noch ein Quittungsabschnitt stehen. Bezahlung und Schlüsselübergabe sollten auch quittiert werden. Es gibt mittlerweile viele Vordrucke, die im Internet runter zu laden sind.