Leasingfahrzeuge
Leasingfahrzeuge sind Ihre günstige Alternative zum Kauf
Getreu nach dem Motto, kaufen was an Wert gewinnen kann und mieten, was an Wert verlieren könnte, setzen Leasingfahrzeuge den Trend im Automobilmarkt.
Leasingfahrzeuge kauft man nicht, sondern mietet sie für den Zeitraum der vorher festgelegten Leasingdauer. Das hat den Vorteil, dass man nicht auf einen Schlag einen großen Betrag für den Autokauf aufbringen muss, den meistens nur die wenigsten zur Verfügung haben. Beim Leasing bleibt man als Fahrzeugnutzer liquide und somit finanziell flexible. Zudem hat man nach Ablauf des Leasingvertrages die Wahl, ob man das Leasingfahrzeug in den eigenen Besitz übernehmen möchte, ob man es an den Hersteller zurückgibt, oder ob man den Leasingvertrag zu neuen Raten verlängern möchte.
Die Leasinganzahlung stellt für den Leasinggeber eine Art Sicherheit dar und verbessert zusätzlich die monatlichen Abgaben für das geleaste Fahrzeug. Für Privatpersonen empfiehlt es sich, Leasingfahrzeuge mit mindestens 20 Prozent des Fahrzeuggesamtpreises anzuzahlen, denn dadurch reduziert sich der so genannte Leasingmietzins erheblich. In der Regel kann man sein jetziges Fahrzeug bei einem Leasinggeber in Zahlung geben und damit die Anzahlung für das Leasingfahrzeug leisten. Nimmt der Leasinggeber das alte Fahrzeug nicht an, da es sich nicht um ein Leasingfahrzeug handelt, kann man das Fahrzeug schätzen lassen und problemlos bei einer der zahlreichen Internetgebrauchtwagenbörsen zum Verkauf anbieten.
Viele Leasinganbieter werben zusätzlich mit verbesserten Konditionen wie zum Beispiel Leasingnachlässen, die erzielbare Nachlässe im Barkauf eines Fahrzeuges übertreffen. Die Leasingnachlässe werden generell in Form von verbesserten Leasingraten an die Kunden weitergegeben. Zudem sind Leasingfahrzeuge immer günstiger in der Ratenzahlung als Finanzierungsfahrzeuge, die nämlich in ihrem Gesamtwert abgestottert werden müssen und nicht wie beim Leasing nur über einen Wert für die vereinbarte Nutzungsdauer. Da es sich bei Leasingfahrzeugen um Neuwagen handelt, sollten diese Vollkasko versichert werden.
Die meisten Leasinggesellschaften verlangen außerdem eine Vollkaskoversicherung. In Bezug auf die regelmäßige und fachkundige Wartung der Leasingfahrzeuge gibt es auch meistens Vertragsbestandteile im Leasingvertrag, die über die Nutzungsdauer des Leasings erfüllt werden müssen. Meistens gibt der Leasinggeber bestimmte Werkstätten vor, welche ausschließlich die Inspektion und Wartung an den Fahrzeugen vornehmen. Ist der Vertrag über das Leasingfahrzeug beendet, gibt man das Fahrzeug einfach zurück oder löst es beim Leasinggeber gegen den bestehenden Restwert aus. Durch die Restwertzahlung geht das Leasingfahrzeug dann vollständig in den Besitz des bisherigen Fahrers über.