Sachverständiger

Ein Sachverständiger darf bei Unklarheiten nicht fehlen

Ein Sachverständiger wird immer dann gerufen, wenn es nach Unfällen, Bränden und Unglücksfällen um Gutachten geht. Er prüft Ursache und Wirkung.

 

Wenn man einen Unfall verursacht oder gehabt hat, weis man, dass man zunächst die Rettungskräfte und die Polizei verständigen sollte. Im Normalfall genügt einer der beiden Anrufe. Als nächstes muss der entstandene Schaden und zwar sowohl der eigene als auch der des anderen Verkehrsteilnehmers von der Versicherung reguliert werden. Dazu schicken diese meist jemanden, der sich damit auskennt. Ein Sachverständiger arbeitet also für eine Versicherung. Er versucht zunächst, alles zu tun, damit die Versicherung nicht zahlen muss.

Dass ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, an dem kein Zweiter beteiligt war, da solche Unfälle meist auf Fahrfehler oder ein anderes Fehlverhalten zurückzuführen sind. Ein Sachverständiger wird aber auch gerufen, wenn zum Beispiel ein Haus abgebrannt ist oder ein Kunstwerk gestohlen wurde. Also immer, wenn es um Dinge geht, die versichert wurden. Bei Autos ist dies besonders häufig, weil hier eine Pflicht zur Versicherung besteht. Leichtfertig zu sagen, dass eine Versicherung nicht zahlt, ist falsch. Versicherungen sind in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet, wenn es einen Beteiligten gibt.

Wenn also beispielsweise ein betrunkener Autofahrer einen Unfall verursacht und den Unfallgegner schwer verletzt, ist ja klar, dass sowohl die Behandlung als auch der entstandene Sachschaden beglichen werden müssen. Dazu ist die KFZ- Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sobald aber schuldhaftes Handeln vorliegt, in unserem Beispiel war der Autofahrer betrunken, holt sich die Versicherung das Geld vom Versicherungsnehmer zurück. Ein Sachverständiger spielt in vielen Filmen eine ganz dubiose Rolle. Dann wird es nämlich immer so dargestellt, als würde die Versicherungsgesellschaft nur darauf warten, dass die Polizei jemanden findet, den sie für das Unglück verantwortlich machen kann.

Ein Sachverständiger stellt den Schadenswert und den Restwert des versicherten Gutes fest und überprüft noch mal, ob Angaben zum Unfallhergang richtig gemacht wurden. Daher ist es nötig, alle Angaben, die man an die Versicherung weiterleitet, so genau wie möglich zu machen. Persönliche Eindrücke und Mutmaßungen haben dabei nichts zu suchen. Es geht lediglich um die Erfassung von Fakten und das Darstellen eines Verlaufes. Übertriebene oder verzerrt dargestellte Gegebenheiten lassen die Versicherungen nur unnötig zweifeln.