Schadensfreiheitsklasse

Die Schadensfreiheitsklasse bemisst Ihre Beiträge

Die Schadensfreiheitsklasse dient unter anderen dem Kfz-Haftpflichtversicherer zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Fahrer eines Kraftfahrzeuges.

 

In die Schadensfreiheitsklasse wird der Versicherungsnehmer durch die Kfz-Versicherungsgesellschaft eingestuft. Diese Einstufung ist wichtig für die Berechnung des zu zahlenden Beitrags für die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Verkehrsteilnehmer gegen Schäden bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erleiden können, finanziell absichern soll. Der Fahrzeughalter, der ein Fahrzeug nutzen will, ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für das Auto abzuschließen, unabhängig davon, ob er selbst am Steuer sitzen wird oder er jemand anders fahren lässt. Die Schadensfreiheitsklasse wird aber auf den Fahrzeughalter ausgerichtet, seine Zuverlässigkeit im Straßenverkehr werden beurteilt.

Fehler anderer Fahrer in seinem Fahrzeug muss er sich dementsprechend zurechnen lassen und einen möglichen Ausgleich im Innenverhältnis klären. Bei der ersten Vertragseinstufung ist von Bedeutung, ob der Versicherungsnehmer Fahranfänger ist, welcher in die Schadensfreiheitsklasse O eingestuft würde und bei der Haftpflicht 230 Prozent und bei Vollkasko 190 Prozent vom normalen Beitragssatz zahlen müsste. Kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er den Führerschein schon mindestens drei Jahre lang besitzt, kann er in Schadensfreiheitsklasse ½ mit 140 Prozent auf die Haftpflicht und 115 Prozent auf die Vollkasko eingeschätzt werden.

Voraussetzung ist natürlich, dass kein anderer Versicherungsvertrag für Haftpflichtversicherung mit SF 0 besteht oder Unfälle auf das Konto des Versicherungsanwärters gehen. Nach jedem vergangen Jahr ohne Schadensfall kann die Schadensfreiheitsklasse verbessert werden, was bedeutet, der Versicherungsnehmer muss weniger an Beiträgen bezahlen. Fährt der Versicherungsnehmer lang genug unfall- bzw. schadenfrei, kann der zu zahlende Prozentsatz für Haftpflicht bis auf 30 Prozent und für Vollkasko bis auf 25 Prozent reduziert werden.

Kommt es zum Unfall, kann sich die Schadensfreiheitsklasse für das nächste Versicherungsjahr wieder verschlechtern, sprich der Beitrag steigt wieder auf die alte Stufe. Um dies zu vermeiden, zahlen manche Versicherungsnehmer Bagatellschäden lieber aus eigener Tasche und bleiben in der günstigeren Schadensfreiheitsklasse. Man muss sich ausrechnen, was im Einzelfall günstiger und sinnvoller ist. Nach über sieben Jahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung muss der Versicherungsnehmer, der ein Auto neu versichern möchte, eventuell wieder mit der schlechtesten Schadensfreiheitsklasse anfangen und sich dann langsam mit den Prozenten herunterarbeiten.