Schadensfreiheitsklassen
Die Schadensfreiheitsklassen entscheiden über Ihre Beiträge
Die Schadensfreiheitsklassen beeinflussen, neben einigen anderen Faktoren, die Höhe der vom Autobesitzer zu entrichtenden Versicherungssumme.
Die Schadensfreiheitsklassen beeinflussen, wie hoch die von einem Fahrzeugbesitzer zu entrichtende Versicherungssumme ausfällt. Grundsätzlich verbessert sich die Schadensfreiheitsklasse mit jedem Jahr, in dem man unfallfrei geblieben ist, es empfiehlt sich also schon alleine wegen dem eigenen Geldbeutel stets vorsichtig zu fahren. Natürlich fließen nur Schadensmeldungen, die auch beim Versicherungsgeber eingegangen sind, in die Einstufung oder Änderung der Schadensfreiheitsklasse mit ein. Deswegen sollte man nicht von vorneherein jeden Unfall, den man verschuldet hat seiner Versicherung auch gleich melden.
Es empfiehlt sich, erst einmal den Schaden schätzen zu lassen und dann zu ermitteln, in welche neue Klasse einen das Melden des Unfalls in seiner Versicherungsleistung hieven würde. Häufig, gerade bei kleineren Schäden, kann es wesentlich kostengünstiger sein, dem Unfallgegner den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu ersetzen anstatt die Versicherung in die Pflicht zu nehmen. Bei der erstmaligen Einstufung eines Vertrages, also wenn man eine Versicherung für ein Fahrzeug neu abschließen will, kommt es darauf an, wie lange der Versicherungsnehmer schon am Verkehrsgeschehen teilnimmt.
Je kürzer die Zeitspanne ist, die man als aktiver Fahrer vorzuweisen hat, desto höher fällt die Ersteinstufung aus. Dabei fällt es aber nicht ins Gewicht, ob man die ganze Zeitspanne, in der man schon ein Fahrzeug auf sich angemeldet hatte, bei ein und der selben Versicherung war oder nicht, da man bei einem Wechsel seine Schadensfreiheitsrabatte oder wie der Volksmund sie nennt, seine Prozente, mitnehmen kann. Am härtesten trifft es hier natürlich die Fahranfänger: Diese landen automatisch in den höchsten Schadensfreiheitsklassen, weil das Unfallrisiko bei ihnen statistisch am größten ist.
Allerdings gibt es einen Wege wie man es bewerkstelligen kann, dass einem mit Eintritt des 18. Lebensjahres nicht der Besitz eines eigenen Fahrzeugs verwehrt bleibt, weil man sich zwar die Anschaffung, nicht aber die Versicherungssumme leisten kann. So ist es zum Beispiel günstig, wenn man vor dem Autoführerschein schon einen Mopedführerschein gemacht und eine Maschine auf sich angemeldet hatte. Die Versicherungshöhe für diese Fahrzeuge ist wesentlich geringer als die für ein Auto, aber die Prozente verringern sich dennoch mit jedem Jahr, indem man so ein Fahrzeug auf sich angemeldet hatte.