Verkehrsrecht
Verkehrsrecht mit dem richtigen Anwalt geltend machen
Hohe Bußgelder müssen nicht sein. Das Verkehrsrecht schützt auch den Autofahrer. Am besten ist es allerdings, gleich auf einen Anwalt zu setzen.
Es gibt vermutlich keinen Autofahrer, der noch nie einen Verkehrsdelikt begangen hat. Meist passiert es immer dann, wenn man am wenigsten damit rechnet: Man ist gerade auf der Autobahn unterwegs und plötzlich wird man geblitzt, weil man ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat. In Abhängigkeit davon, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, kann sich der Bußgeldbescheid auf einen immens hohen Betrag belaufen. Besonders ärgerlich wird es dann, wenn der Führerschein aufgrund des Verkehrsdelikts eingezogen wird.
Nun kommt es im Verkehrsrecht des Öfteren vor, dass Führerscheine eingezogen werden, weil ein Autofahrer geringfügig zu schnell gefahren ist. Dabei kann es auch vorkommen, dass die Messdaten sehr grenzwertig beziehungsweise ungenau sind, so dass rein rechtliche betrachtet noch längst nicht feststeht, ob der Führerschein überhaupt eingezogen werden darf. Ein klassisches Beispiel ist der Spurwechsel: Hier werden Geschwindigkeiten oftmals falsch gemessen, was sich auch auf das Strafmaß auswirken kann.
Wenn man der Meinung ist, ungerecht behandelt zu werden, dann sollte man nicht davor zögern, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Am besten sucht man sich einen Rechtsanwalt, der auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert ist. Nachdem man diesen konsultiert hat, ist es möglich eine weitere Vorgehensweise zu bestimmen. Wenn der Rechtsanwalt die Möglichkeit sieht, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, dann gilt es darüber nachzudenken, ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will.
Sofern man dies tun möchte, sieht das Verkehrsrecht vor, erst einmal einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Bescheid rechtzeitig eingelegt wird. Anschließend werden die Behörden den Einspruch prüfen und im Optimalfall das Verfahren einstellen und von der Erhebung eines Bußgeldes absehen. Es kann aber auch genauso gut kommen, dass die Behörden dennoch am ursprünglichen Verfahren festhalten möchten. Dies kann bedeuten, dass es womöglich vor Gericht geht – dann gilt es noch einmal abzuwägen, ob man diesen Schritt wirklich gehen möchte, oder ob man sich mit der Strafe absieht. Sofern man vor Gericht ziehen möchte, ist es natürlich hilfreich, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, die auch den Bereich des Verkehrsrechts abdeckt. In solch einem Fall ist nämlich gewährleistet, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden.