Autokindersitz

Der Autokindersitz ist Lebensretter Nummer 1

Der Autokindersitz ist sehr wichtig für die Sicherheit von kleinen Kindern während des Auto fahren. Die Sitze müssen amtlich genehmigt und geprüft werden.

 

Wer Kinder hat, der kennt das Problem und ist auch darauf bedacht, dass seine Kinder im Auto richtig gesichert sitzen. Denn nur mit einem entsprechenden Autokindersitz sind größere und schwerer Verletzungen vermeidbar. Gerade Kinder müssen sehr gut im Auto gesichert werde, vor allem, wenn sie noch recht klein sind. Denn ansonsten besteht das Risiko, dass sie unkontrolliert durch das Auto rollen. Dies hört sich jetzt nicht real an, aber ist schon oft genug in der Praxis vorgekommen. Selbst ein erwachsener Mensch würde unkontrolliert an alles innerhalb des Fahrzeuges anschlagen und sich sehr schwer verletzen. Und das schon bei den geringsten und kleineren Auffahrunfällen.

Deshalb ist eben der Autokindersitz ungemein wichtig. Er ist bei uns in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Autokindersitz wird auch unter anderem als amtlich anerkannte Rückhaltevorrichtung mit Prüfsiegel bezeichnet. Er ist speziell für Kinder mit einer sehr geringen bis geringen Körpergröße gemacht. Die Sitzgelegenheit wurde sozusagen daran angepasst. So gelingt es, das Kind sicher von einem zum anderen Ort zu transportieren, ohne ein Sicherheitsrisiko eingehen zu müssen.

Der Autokindersitz wird über bestimmte Befestigungsteile am hinteren Fahrzeugsitz oder besser gesagt der hinteren Bank angebracht, so dass er nicht verrutschen kann und fest sitzt. Die Sitzposition des Kindes wird dadurch natürlich auch erhöht. Das ist essentiell wichtig, da so der Sicherheitsgurt, der serienmäßig vorhanden ist, auch jetzt das Kind sichern kann. Der Gurt verläuft dann nicht am am Hals, wie er verlaufen würde, wenn das Kind noch niedriger säße, sondern er verläuft ganz normal über die Schulter und sichert im Ernstfall dementsprechend gut ab.

Es ist laut Straßenverkehrsordnung folgendermaßen geregelt. Kinder, die bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in Fahrzeugen mit Rückhalteeinrichtungen mitfahren, da sonst ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Jüngere Kinder unter 12 Jahren, aber größer als 150 cm dürfe dementsprechend ohne Autokindersitz befördert werden. Alle Autokindersitze müssen amtlich genehmigt und geeignet sein, das ist ganz wichtig bei der Anschaffung eines Autokindersitzes. Darauf muss man achten, dass dieser mit einem Prüfsiegel versehen ist. Am besten geht man beim Kauf eines Sitzes in ein entsprechendes Fachgeschäft und lässt sich beraten.