Kurzzeitkennzeichen
wie Sie schnell ein Kurzzeitkennzeichen erhalten
Ein Kurzzeitkennzeichen ist heutzutage ganz schnell beantragt. Hier können Sie nachlesen, welche einzelnen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wenn man mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, so gilt es als unverzichtbar, dass dieses über einen Versicherungsschutz verfügt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, auf den Versicherungsschutz zu achten. Sollte dieser fehlen und man trotzdem an Verkehrsgeschehen teilnehmen, so geht man ein hohes Risiko ein – sollte man erwischt werden, droht eine hohe Gefängnisstrafe. Je nach Fall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden. Richtig schlimm wird es jedoch, wenn man einen Unfall verursacht und somit einen Schaden herbeiführt: Man haftet für die Folgen und muss sämtliche Kosten übernehmen.
Um einen solchen Versicherungsschutz zu erlangen, reicht es im Grunde genommen schon aus, ein Kurzzeitkennzeichen zu montieren. Auf diese Weise ist es möglich, das Problem ganz einfach zu lösen. Sobald man über dieses Kennzeichen verfügt, ist man dazu berechtigt, mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, da ein Versicherungsschutz besteht.
An dieser Stelle soll noch einmal auf die Bedeutung des Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für ein Fahrzeug zumindest ein Haftpflichtschutz existieren muss. Dies trifft auch nur für ganz kurze Fahrten, wie beispielsweise für Probefahrten zu. Sollte ein Fahrzeug nicht mehr zugelassen sein und man eine Probefahrt damit machen, so kommt man um das Kurzzeitkennzeichen schlichtweg nicht herum.
Glücklicherweise kann das Kurzzeitkennzeichen schnell und unkompliziert beantragt werden. Alles was man dazu tun muss, ist die zuständige Zulassungsstelle aufzusuchen. Das ist jeweils die Zulassungsstelle, die sich im Landkreis des eigenen Wohnorts befindet. Dort gilt es den Personalausweis vorzulegen und den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes zu erbringen. Letzteres gestaltet sich ganz einfach, wenn man zuvor einen Versicherer kontaktiert und dort eine Deckungskarte oder alternativ eine elektronische Versicherungsbestätigung anfordert. Diese Daten reichen aus, um das Kennzeichen zu erhalten. Das Kennzeichen selbst ist lediglich ein paar Tage gültig, weshalb es umgehend eingesetzt werden sollte – zugleich ist zu berücksichtigen, dass vor der ersten Fahrt, die entsprechende Karte (die man zusammen mit dem Kennzeichen erhält) ausgefüllt wird. Nur dann gilt die Fahrt nämlich offiziell als genehmigt.