LKW-Führerschein

Der LKW-Führerschein gewinnt immer mehr an Bedeutung

Der LKW-Führerschein wird gerade von vielen jungen Männern angestrebt, weil sie darin eine weitere Chance für das berufliche Fortkommen vermuten.

 

Der LKW-Führerschein ist ein Dokument aus dem hervorgeht, dass der Fahrer eine Fahrerlaubnis für LKW besitzt. Der Weg dahin kostet schon einigen Fleiß, Mühe und Verantwortungsbewusstsein. Beim LKW-Führerschein werden die Klassen C, C1, C1E und CE unterschieden. Bis 1980 waren diese Klassen unter Klasse 2 zu erlangen. Im Rahmen der Besitzstandswahrung werden die neuen Klassen auf die alte Klasse 2 übertragen, das heißt, der Fahrer kann auch weiterhin den Zug mit entsprechendem Gesamtgewicht fahren.

Allerdings sind inzwischen auch Fahrer der Klasse 2 verpflichtet im Rahmen der Verkehrssicherheit seine geistige und körperliche Tauglichkeit spätestens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr bei der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen, ansonsten würde die Erlaubnis zum Führen vom LKW im Rahmen der alten Klasse 2 erlöschen. Will man seinen alten grauen Lappen loswerden und dafür den chicen neuen EU-Führerschein o. a. umsteigen, sollte man darauf achten, das alle Eintragungen in den neuen LKW-Führerschein in vollem Umfang korrekt übernommen werden, damit keine rechtlichen Nachteile entstehen.

Mit dem LKW-Führerschein Klasse C dürfen Kfz über 3,5 Tonnen und mit maximal 8 plus 1 Sitzplätzen. Ein Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg darf auch geführt werden. Lkw-Führerschein Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kfz über 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, das Ganze inklusive Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg. Die Zusatzklasse E gestattet das Führen sonstiger Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und kann zusätzlich zu den Klassen B, C, C1, D und D1 erworben werden. Ausgenommen sind die in Klasse B fallenden Kombinationen, außerdem gibt es Einschränkungen bei den Klassen C1E und D1E.

Der LKW-Führerschein Klasse C wird nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt und wird erst verlängert, wenn die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durch den Arzt des Gesundheitsamtes bestanden ist. Der LKW-Führerschein Klasse C1 und C1E ist bis zum 50. Lebensjahr befristet und wird dann jeweils um 5 Jahre wie bei Klasse C verlängert.

Zum Erlangen des LKW-Führerscheins muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung nebst Abfahrkontrolle abgelegt werden. Liegt die theoretische Ausbildung noch nicht länger als ein Jahr zurück, kann eine erneute Theorieprüfung entfallen. Leider ist der LKW-Führerschein nicht ganz billig, aber vielleicht helfen Arbeitsamt oder Arbeitgeber dabei.