Busgeldkatalog
Busgeldkatalog für Autosünder seit 1. Mai verschärft
Der Busgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2006 deutlich verschärft. Jetzt droht auch Dränglern ein dickes Fahrverbot.
Autofahrer, die gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen, müssen in der Regel mit Busgeldern rechnen. Straftaten, wie Körperverletzung oder Nötigung werden strafrechtlich belangt. Mit Wirkung zum 1. Mai dieses Jahres hat Vater Staat den Busgeldkatalog für Verkehrssünder deutlich verschärft. Da Geldbußen von den meisten Autofahrern billigend in Kauf genommen werden und die notwendige erzieherische Wirkung nicht eintritt, sollen Verstöße jetzt häufiger mit einem Fahrverbot geahndet werden.
Der neue Busgeldkatalog sieht besonders für Drängler drastische Strafen vor. Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt muss je nach Geschwindigkeit und Abstand bis zu 450 Euro Geldbuße, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten in Kauf nehmen. Dabei ist die Höhe der Strafen gestaffelt nach der Schwere der Verstöße. Wer den geforderten halben Tachoabstand nur unterschreitet, ohne dem Vordermann zu nahe zu kommen, der kann weiterhin mit einer Geldbuße rechnen. Beträgt der Abstand bei Tempo 100 zum Beispiel weniger als 10 Meter so gibt es schon ein Fahrverbot, bei Abständen unter fünf Metern ist die Maximalstrafe von drei Monaten Fahrverbot und 450 Euro Geldstrafe mit vier Punkten in der Flensburger Sünderkartei fällig.
Was kann man tun, wenn man Opfer des Busgeldkatalogs geworden ist? Menschen, die ihren Führerschein beruflich benötigen und sehr viele Kilometer im Jahr, 20.000 und mehr Kilometer, zurücklegen, sollten, wenn sie von einem Fahrverbot betroffen werden, einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ganz ohne Strafe werden sie in keinem Fall davon kommen. Doch es gibt Möglichkeiten, das Strafmaß zu reduzieren. Mit einem guten Rechtsanwalt kann man darlegen, dass der Führerschein die Voraussetzung für die berufliche Existenz ist. Dazu muss man dann auch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers beibringen, wonach ein dreimonatiges Fahrverbot zum Verlust des Arbeitsplatzes führt.
Liegen dann auch noch keine Vorstrafen im Sinne weiterer Verkehrsverstöße vor, so stehen die Chancen gut, die dreimonatige Fußgängerphase in eine einmonatige umzuwandeln. Als Kompensation wird der Anwalt dem Richter eine erhöhte Geldbuße anbieten. Das einmonatige Fahrverbot kann dann während der Urlaubszeit genommen werden. Aber Vorsicht: eine Garantie, dass sich ein Richter auf einen solchen Handel einlässt, gibt es nicht.