Bußgeld

Ein Autofahrer muss nicht Bußgeld aktzeptieren

Als Autofahrer kann man sich gegen jedes Bußgeld wehren. Die Gesetzeshüter sind nicht berechtigt, jeden Verkehrsdelikt zu ahnden und zu kassieren.

 

Wenn man gegen die Allgemeine Straßenverkehrsordnung verstößt, kann es durchaus vorkommen, dass man von den Gesetzeshütern verwarnt wird oder diese sogar ein Bußgeld verhängen. In den meisten Fällen belaufen sich die Bußgelder auf vergleichsweise geringe Beträge, so dass man die Zahlung noch verschmerzen kann. Typische Beispiele für Verkehrsverstöße, die zur Zahlung kleinerer Beträge führen, können zum Beispiel minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Falschparken sein.

Auf der anderen Seite gibt es auch Verkehrsverstöße, die mit immens hohen Geld- und teilweise sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Unter Umständen beziehungsweise in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsdelikt kann es durchaus vorkommen, dass man immens tief in die Tasche greifen muss, weil ein sehr hohes Bußgeld droht. Bußgelder, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen, können zum Beispiel dann gefordert werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Ein klassisches Beispiel sind gefährliche Überholmanöver oder auch deutliche Geschwindigkeitsübertretungen.

Bei Verkehrsdelikten dieser Art bleibt es sehr häufig nicht allein beim Bußgeld. In Abhängigkeit vom jeweiligen Delikt kann es durchaus vorkommen, dass auch ein Eintrag in der Verkehrssünderkartei in Flensburg vorgenommen wird. Dort werden die so genannten Punkte festgehalten – beim Erreichen einer bestimmten Punktzahl kann es vorkommen, dass der Führerschein des Autofahrers eingezogen wird. Diese Form der Bestrafung ist für den Großteil der Autofahrer noch erheblich schlimmer, als die Verhängung einer hohen Bußgeldzahlung.

Allerdings ist man den Gesetzeshütern nicht vollständig ausgeliefert. Sollte es beispielsweise umstritten sein, dass man tatsächlich ein Verkehrsdelikt begangen hat oder gar eine Verwechslung vorliegen, so hat man natürlich das Recht, sich gegen die Unterstellungen zu wehren. Ob es nun um den Einzug des Führerscheins oder die Zahlung einer Geldstrafe geht: Um sich wehren zu können, legt man einen so genannten Einspruch ein. Weil sich dies gar nicht immer so leicht gestaltet, kann den meisten Autofahrern nur dazu geraten werden, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Dieser kann die Lage am besten einschätzen und auch eine Strategie entwickeln, wie man am besten vorgeht, um die Strafe abzuwehren.