Bußgeldkatalog LKW
Bußgeldkatalog LKW - Bußgelder und Verkehrsdelikte
Auch LKW Fahrer können Verkehrsdelikte begehen. Schauen Sie in den Bußgeldkatalog LKW und Sie wissen, mit welchen Strafen und Bußgeldern zu rechnen ist.
Wer als LKW Fahrer ein Verkehrsdelikt begeht und dabei von den Gesetzeshütern erwischt oder von einem Beobachter angezeigt wird, muss in den meisten Fällen mit einer Strafe rechnen. Welche Strafe auf einen dabei zukommt, hängt ganz davon ab, welche Art von Verkehrsdelikt begangen wurde. Bei leichten bis mittelschweren Delikten werden üblicherweise Bußgelder verhängt. Teilweise werden diese sofort verhängt, teilweise wird ein so genannter Bußgeldbescheid erteilt, der dem Verkehrssender auf dem Postweg zugesandt wird. In den meisten Fällen dauert es mehrere Wochen bis man den Bußgeldbescheid vorliegen hat.
Allerdings gibt es viele LKW Fahrer unter Unternehmen, die nicht erst beim Öffnen des Briefumschlags erfahren möchte, mit welchem Bußgeld zu rechnen ist. In solch einem Fall empfiehlt es sich, einen Blick in den Bußgeldkatalog LKW zu werfen. Immerhin ist in diesem Dokument genau festgehalten, welche Bußgelder bei welchen Verkehrsdelikten verhängt werden.
Einen speziellen Bußgeldkatalog für LKW gibt es selbstverständlich nicht. Es existiert ausschließlich ein Katalog, in welchem sämtliche Delikte sowie die zugehörigen Bußgelder festgehalten sind. Erhältlich ist der Katalog vielen Ortes, unter anderem auch im Buchhandel. Allerdings muss man nicht zwingend Geld ausgeben, um in den Besitz eines Bußgeldkatalogs zu gelangen, in dem Bußgelder und Strafmaße aufgeführt sind, die sich an LKW Fahrer richten.
Zahlreiche Behörden und Institutionen haben die diese Daten zusammengetragen und veröffentlichen sie sogar kostenlos. So ist es zum Beispiel möglich, über die Webseiten der Polizeidienste in Erfahrung zu bringen, mit welchen Strafmaßen zu rechnen ist – häufig kann der Bußgeldkatalog sogar kostenlos heruntergeladen werden.
Allerdings sollte man die Bedeutung oder der Wert des Bußgeldkatalog LKW auch nicht überschätzen. Es ist nämlich so, dass darin lediglich die Mindeststrafmaße enthalten sind. In Abhängigkeit von der Schwere des Delikts kann es gut sein, dass ein wesentlich höheres Strafmaß gesetzgesetzt wird. Aus diesem Grund sollte der Katalog eher als Orientierungshilfe herangezogen werden. Wenn man genau wissen möchte, mit welcher Strafe zu rechnen ist, wendet man sich am besten an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann einem gegebenenfalls auch gleich dabei helfen, eine einen möglichen Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen.