Bußgeldkatalog

mit dem Bußgeldkatalog wissen, welche Strafe fällig wird

Ein Blick in den Bußgeldkatalog reicht und Sie wissen, welcher Strafzettel oder Bußgeldbescheid auf Sie wartet. Angeboten wird der Katalog sogar kostenlos.

 

Leider ist es längst nicht so, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung hält. Täglich werden von tausenden Autofahrern entsprechende Verstöße begangen – in vielen Fällen sogar unabsichtlich. Schließlich kann es schnell vorkommen, dass man beispielsweise ein Schild übersieht und deshalb jemandem die Vorfahrt nimmt oder auch einfach nur zu schnell fährt. Wird man in solch einem Fall von den Gesetzeshütern erwischt, so droht ein Bußgeld.

Oftmals sind Autofahrer der Meinung, benachteiligt zu werden und überhöhte Bußgelder bezahlen zu müssen. Allerdings ist diese Annahme falsch. Die Höhe der Bußgelder ist im so genannten Bußgeldkatalog verankert. In diesem Dokument ist ganz genau geregelt, welche Bußgelder bei welchem Verkehrsdelikt anfallen. Sofern man sich unsicher ist, empfiehlt es sich, eine aktuelle Ausgabe des Bußgeldkatalogs zu kaufen und die Angaben zu kontrollieren.

Häufig ist es noch nicht einmal erforderlich, Geld für einen aktuellen Bußgeldkatalog auszugeben. Es gibt zahlreiche Institutionen, die die entsprechenden Daten sogar kostenlos zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bundesländern sowie auch einzelne Behörden sowie andere Einrichtungen stellen diese Informationen kostenlos im Internet zur Verfügung. Des Weiteren besteht auch noch die Möglichkeit, sich direkt an die Polizei zu wenden und dort nach einem Bußgeldkatalog zu fragen. Sofern man mit den Gesetzeshütern nicht so gut auskommt, kann man sich natürlich auch an seinen Anwalt wenden – ein Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt, hat stets entsprechende Dokumente parat.

Hinsichtlich der Bemessung von Bußgeldern ist an dieser Stelle anzumerken, dass im Bußgeldkatalog jeweils der niedrigste Betrag festgehalten wird, der auf im Falle eines Verkehrsdelikt zu entrichten ist. Bei besonderer Härte oder Schwere des Delikts, sind die Gesetzeshüter auch dazu berechtigt, höhere Bußgelder zu verhängen. So wird oftmals verfahren, wenn Autofahrer auf frischer Tat erwischt werden und sich nicht kooperativ zeigen.

Auf der anderen Seite muss man nicht jede Bußgeldzahlung einfach so akzeptieren. Sofern man meint, ungerecht behandelt zu werden, kann man sich natürlich an einen Rechtsanwalt wenden und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Fall kann sich diese Vorgehensweise sehr lohnen, weil das Bußgeld herab gesetzt oder gar nicht berechnet wird.