Deckungskarte
Deckungskarte gibt vorläufigen Versicherungsschutz
Die Deckungskarte garantiert einen vorläufigen Versicherungsschutz bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie ist Voraussetzung für das Zulassungsverfahren.
Die Deckungskarte benötigt man, um ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungstelle anzumelden. Deckungskarten werden ausgegeben von den KFZ-Versicherungsgesellschaften. Sie geben, wie der Name schon sagt, den sogenannten Deckungsschutz für den Zeitraum zwischen Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs und dem Eingang der ersten Rate der Versicherungsprämie. Ohne den Nachweis dieses Versicherungsschutzes wird kein Kraftfahrzeug zugelassen.
Die Deckungskarte steht dabei für den Versicherungsschutz bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Den Mitarbeitern der Zulassungsbehörden ist es dabei ganz egal, ob jemand eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung hat. Entscheidend ist, dass der gesetzlichen Pflicht einer Haftpflichtversicherung genüge getan wird. Damit ist dann auch das Risiko abgedeckt, dass man mit dem neuen Fahrzeug einen Unfall verursacht und Sach- oder Personenschäden verschuldet. Die Haftpflichtversicherung steht unabhängig vom Verschulden dafür gerade. Eben diesen Versicherungsschutz dokumentiert die Deckungskarte.
Doch die Deckungskarte ist kein Freibrief. Sie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Versäumt es der Versicherungsnehmer bis dahin eine Police abzuschließen, dann verliert er seinen Versicherungsschutz. Ebenso verhält es sich, wenn der Versicherungsnehmer vergisst, die Prämien zu zahlen. Auch dann erlischt der Versicherungsschutz. Die Konsequenzen sind hart. Von Amts wegen muss dann nämlich das Fahrzeug mangels Versicherungsschutz stillgelegt werden.
Aus der Sicht der Versicherungsunternehmen ist die Deckungskarte deshalb auch eine Art Vertrauensvorschuss. Sie kostet nichts und wird ohne Vorleistungen ausgegeben. Ähnlich wie mit den Deckungskarten verhält es sich mit den roten Nummernschildern. Diese können von den Werkstätten für sogenannte Überführungsfahrten genutzt werden. Sie geben dem Fahrzeug Versicherungsschutz, auch wenn es noch nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet ist. Die Einsatzfelder für Fahrten mit dem roten Nummernschild sind jedoch sehr begrenzt. Missbrauch wird bestraft und führt ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes. Wer mehrere Fahrzeuge unterhält, für den ist es im Allgemeinen leichter eine Deckungskarte für den Neuwagen zu erhalten. Wer sich überhaupt nicht auskennt, erhält diese übrigens auch vor Ort im Autohaus.