Europaführerschein

Der Europaführerschein ist nur ein erster Schritt

Der Europaführerschein wurde eingeführt, um in der EU eine gemeinsame Verkehrspolitik durchzusetzen. Er ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

 

Selbst wenn Sie ihn noch nicht selbst besitzen, haben Sie ihn trotzdem bestimmt schon gesehen. Viele Autofahrer haben ihre alte graue oder rosa Fahrerlaubnis bereits in einen Europaführerschein umschreiben lassen. Dieses scheckkartengroße Dokument ist in manchen Ländern Europas quasi bereits Pflicht. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber die alten Fahrerlaubnisse noch anerkennt, so sieht man das im europäischen Ausland teilweise völlig anders. Deshalb sollte man sich vorsichtshalber vor einer Auslandsreise einen Europaführerschein besorgen.

Wenn Sie bis jetzt einen Führerschein der Klasse 3 besitzen, erhalten Sie anschließend die Fahrerlaubnisse der Klasse B und BE. Diese berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen (außer Krafträder) bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen incl. Anhänger. Im Rahmen der Besitzstandswahrung können Sie jedoch beantragen, zusätzlich die Klassen C1 und C1E zu erhalten. Dann dürfen Sie auch LKW bis zu 7,5 Tonnen fahren. Aber Achtung: Mit dem Europaführerschein müssen Sie ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre zu einer Augenuntersuchung, um die Klassen C1 und C1E behalten zu dürfen.

Ziel des Europaführerscheins war der Einstieg in eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik. Bis dahin ist allerdings noch ein weiter Weg. Die bekanntesten Unterschiede sind die Höhe der Bußgelder, die festgelegten Promillegrenzen sowie die unterschiedlichen Tempolimits auf Autobahnen. Und ob sich die Engländer irgendwann einmal überzeugen lassen, auf den Rechtsverkehr umzusteigen, darf mehr als bezweifelt werden.

Wenn Sie Ihre Fahrprüfung erst kürzlich gemacht haben oder erst noch machen werden, dann erhalten Sie automatisch den Europaführerschein. Dabei sind allerdings für Fahranfänger einige Punkte zu beachten. So berechtigt die Klasse A in den ersten zwei Jahren nur zum Betrieb leistungseingeschränkter Motorräder. Erst nach Ablauf dieser Zeit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Ausnahme: Falls Sie älter als 25 Jahre sind, entfällt diese Wartezeit. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.

Für den Erwerb der Klasse C1 reicht, anders als bei Inhabern alter Führerscheine, ein einfacher Antrag nicht aus, vielmehr muss eine spezielle Ausbildung absolviert werden. Da der Europaführerschein die unterschiedlichen nationalen Fahrerlaubnisvorschriften vereinheitlicht und damit zum Abbau von Bürokratie beiträgt, wird er sich bestimmt auch in Deutschland sehr rasch durchsetzen.