Fahrzeugbewertung

Mit einer Fahrzeugbewertung gehen Sie ganz sicher

Eine Fahrzeugbewertung kann dann interessant werden, wenn es einen Unfall gegeben hat oder der Ankauf bzw. Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ansteht.

 

Für die Fahrzeugbewertung muss erst einmal der Grundstock an Informationen gegeben sein. Zu den Informationen gehört die Fahrzeugart, Marke und Modell, die enthaltene Sonderausstattung. Damit kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden. Solche Daten werden im Internet von Diensten für die Fahrzeugbewertung abgefragt. Gegen Gebühr erhält man dann die Auskunft, wie viel das Auto wert ist. Hierbei kann es sich aber nur um einen Richtwert handeln.

Für die exakte Fahrzeugbewertung sind noch weitere Informationen notwendig. Wichtig sind der genaue Zulassungsmonat und die exakte Kilometerleistung. Manche Internetdienste liefern neben der normalen Fahrzeugbewertung automatisch den Neupreis für ein Vergleichswagen mit. Für Wohn- und Reisemobile wird kaum eine Fahrzeugbewertung im Internet angeboten, man muss sich wohl oder übel an den Fachmann wenden. Manche Dienste bieten auch eine telefonische Beratung an.

Zwar ist so nicht eine hundertprozentige Genauigkeit bezüglich des eigentlichen Fahrzeugwertes zu erreichen, aber der Fragende hat zumindest einen Anhaltspunkt für den derzeitigen Wert seines Autos, Motorrads oder anderen Fahrzeugs. Mit diesem Preis an der Hand, weiß man, für welchen Preis man sein Auto anbieten bzw. verkaufen kann. Oder es lässt sich besser einschätzen, ob das Auto, das man kaufen will, auch den ausgeschriebenen Preis Wert ist. Will man ganz auf Nummer sicher gehen, lässt man das Fahrzeug beim TÜV oder einem Gutachter in Augenschein nehmen. So erfährt man genau, was an dem Wagen nicht in Ordnung ist, was noch repariert werden muss und wie viel Geld nötig ist. Auch können mitunter eventuelle Manipulationen festgestellt werden zum Beispiel beim Kilometerstand. So bringt dann eine Fahrzeugbewertung den wirklich fairen Preis für den Wagen zum Vorschein.

Etwas anders sieht es aus, wenn es um eine Fahrzeugbewertung im Rahmen einer Unfallabwicklung geht. Hier muss der Gutachter recht genau den Restwert des Fahrzeuges bestimmen, auch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands zum Zeitpunkt des Unfalls. Dellen und fällige Reparaturen, also der Gesamtzustand, spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Festgestellt wird dabei auch, wie teuer eine Reparatur des Unfallschadens wäre. Liegt diese Summe über dem Restwert, wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. In diesem Fall würde die zur Zahlung verpflichtete Kfz-Versicherung nur den Restwert ersetzen, den die Fahrzeugbewertung ergeben hat.