Gebrauchtwagen Gewährleistung
Mit einer Gebrauchtwagen Gewährleistung fahren Sie sicher
Die Gebrauchtwagen Gewährleistung sollte der Händler ihnen auf mindestens zwei Jahre beim Autokauf gewähren. Nur Verschleißteile fallen nicht darunter.
Wenn sie einen neuen Gebrauchten bei einem Händler kaufen, haben sie zwei Jahre Gebrauchtwagen Gewährleistung. Das heißt, daß sie auf alle Teile, außer Verschleißteilen, wie Bremsbelege, eine Gewährleistungsfrist des Händlers bekommen. Bei den Bremsen sei noch erwähnt: Die Bremsscheiben fallen unter die Gewährleistungspflicht, die Bremsbeläge hingegen nicht. Theoretisch hat eine Privatperson ebenfalls die Gewährleitungspflicht. Allerdings können Privatpersonen, und nur Privatpersonen diese durch bestimmte Vertragsklauseln im Kaufvertrag ausklammern.
Gebrauchtwagen Gewährleistung bezieht sich auch nicht auf Unfallschäden, oder Mängel am Fahrzeug, die dem Kunden beim Kauf bekannt gemacht worden sind. Außerdem hat nach dem Verkauf der Verkäufer eine Beweispflicht von sechs Monaten. Nach dieser Zeit muß der Kunde die Mängel beweisen. Was aus Kundensicht vielleicht noch wichtig ist, der Händler darf bei einer Reparatur auch gebrauchte Teile einbauen, das ist der kleine Schwachpunkt der neuen Reform der Gewährleistungspflicht. Und für diese nachträglich eingebauten Teile muß er keine gesonderte Gewährleistung mehr geben, vor allem nicht, wenn es gebrauchte Teile sind.
Eine Gebrauchtwagen Gewährleistung schränkt also auf der einen Seite die Rechte der Verkäufer ein und stärkt die Rechte der Käufer. Übrigens werden einige Berufsstände, wie Ärzte oder Anwälte, Selbständige oder Freiberufler wie Händler behandelt. Sie müssen ihnen also die Gebrauchtwagen Gewährleistungen geben. Diese behelfen sich dann mit einer Mängelliste. Wenn sie diese als Käufer lesen und akzeptieren, sind die Mängel bekannt und sie haben dafür keinen Anspruch. Die Gebrauchtwagen Gewährleistung ist also beim Autokauf sehr nützlich. Wenn sie von einem Händler kaufen, ist dies eine sehr sichere Sache. Bei einem Auto, mit mehreren Vorbesitzern, und dann noch von Privat, sollte man also sehr vorsichtig sein.
Es ist ein Risiko. Wenn sie einen Gebrauchten Wagen von einem Händler kaufen, haben sie größere Sicherheit und auch größere Chancen auf Behebung von Mängeln. Die Gebrauchtwagen Gewährleistung ist also ein sehr effektives Werkzeug. Nützlich und dennoch nicht ungerecht. Sie hilft im Prinzip beiden Seiten. Ein neuer Gebrauchter von einem Händler muß demnach kein schlechtes Geschäft sein. Ihr Wagen ist fast so geschützt wie ein Neuwagen. Dieser hat ja auch eine Hersteller Gewährleistung von mehreren Jahren. Also beim Kauf alles genau unter die Lupe nehmen, Vertragsklauseln gründlich lesen. Schützt vor unangenehmen Problemen und Kosten.