Kennzeichen

Kennzeichen – in Deutschland für Fahrzeuge vorgeschrieben

Kennzeichen sind in Deutschland für jedes Fahrzeug, das mehr als 25 km/h Geschwindigkeit erreichen kann, gesetzlich vorgeschrieben. Das hat mehrere Gründe.

 

Wenn das Thema Kennzeichen und die allgemeine Pflicht dazu zur Sprache kommt, reagieren viele Menschen mit Unmut. Für sie ist es wieder typisch deutsche Bürokratie, dass alles so streng geregelt ist und eigentlich nur Geldmacherei. Das Thema wird dann noch stärker diskutiert, wenn man an den Punkt kommt, an dem angemerkt wird, dass es auch nur möglich ist, ein Auto bei einer Geschwindigkeitskontrolle zu blitzen, weil es über das individuelle Kennzeichen, das jedes Auto sowohl vorne als auch hinten angebracht haben muss, anschließend zu ermitteln ist.

Davon abgesehen, dass die meisten Menschen ihre Meinung über Geschwindigkeitskontrollen spätestens dann revidieren, wenn sie Teil eines geschwindigkeitsbedingten Unfalls oder Angehöriger eines Opfers eines solchen sind, dienen die Fahrzeugkennzeichen keinesfalls in erster Linie dem Zweck, den Halter nach einer Geschwindigkeitsübertretung ermitteln zu können.

Diese Kennzeichen stehen vielmehr im direkten Zusammenhang damit, dass es in Deutschland ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Halter eines Fahrzeuges eine Haftpflichtversicherung für eben dieses abschließen muss. Viele hören auch hier wieder den Amtsschimmel wiehern, aber betrachtet man sich die Ausmaße an finanziellen Verpflichtungen, die nach einem Unfall auf einen zukommen können, kann man heilfroh sein, wenn man in diesem Moment eine Versicherung hat.

Natürlich wären die meisten von uns in der Lage, die Kosten kleinere Blech- und Bagatellschäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Aber allein ein Totalschaden eines relativ neuen, hochwertigen Fahrzeugs, kann ganz schön ins Geld gehen. Hat man einen Unfall verursacht, an dem mehrere Fahrzeuge beteiligt waren, wird es schon richtig teuer. Und wenn dann im schlimmsten Fall noch Personenschaden dazu kommt, wird es richtig übel. Schließlich ist es eine Tatsache, dass ein einfaches Schleudertrauma, eine Verletzung, die jetzt wirklich noch zu den leichteren zu zählen ist, dem Betreffenden 1000 Euro Schmerzensgeld bringt. Da kann man sich ungefähr vorstellen, in welche preislichen Dimensionen es geht, wenn das Unfallopfer irreparable Schäden davongetragen hat.

Um hier auch die Opfer davor zu schützen, niemals entschädigt zu werden, ist es nur möglich, ein Kennzeichen zu erhalten, wenn man die entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen kann.