KFZ Teilkasko
Mit einer KFZ Teilkasko fahren Sie immer sicher
Um sich mit dem Auto immer frei und souverän bewegen zu können, ist die KFZ Teilkasko wichtig. Diese Versicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf.
Auch wenn Sie ein Auto besitzen sind Sie nicht verpflichtet ein KFZ Teilkasko Versicherung abzuschließen. Denn diese Versicherung wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Bei dem Erwerb von neuen Fahrzeugen ist solch eine Police aber empfehlenswert. Versichert sind elementare Schäden das heißt Schäden wie zum Beispiel der Diebstahl des Autos oder auch Schäden welche durch Naturgewalten entstehen. Gegenstände welche nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind fallen aus dem Versicherungsschutz heraus. Zum Zubehör eines Autos zählen allerdings Autoradio, Schonbezüge oder auch Kindersitze. Als Zubehör zählt auch ein Fotoapparat, denn dieser dient bei einem Unfall zur Beweisaufnahme.
Die KFZ Teilkasko erstattet nur den Wiederbeschaffungswert, das heißt Sie bekommen den Wert was der Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls wert war. Sollte Ihr Auto gestohlen werden und es war nicht mit einer elektronischen Wegfahrsperre gesichert, so werden vom eigentlichen Wert noch einmal 10 Prozent abgezogen. Alle vorsätzlich herbei geführten Schäden fallen aus dem Versicherungsschutz der KFZ Teilkasko Versicherung heraus. Nicht versichert sind Schäden welche durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Beitragsberechnung dieser Versicherung ergibt sich aus den Typenklassen. So ist klar das niedrige Typenklassen sehr preiswert sind und hohe Typenklassen recht teuer. Bei der KFZ Teilkasko Versicherung ist es möglich Versicherungsschutz mit und ohne Selbstbeteiligung zu bekommen. Durch eine Selbstbeteiligung reduzieren sich die zu zahlenden Beiträge erheblich. Bei Schadensfreiheitsklassen rentiert sich die Selbstbeteiligung nicht. Bei dieser Versicherung gibt es keine Prämienrabatte und auch keine Hochstufung im Schadensfall. Die Schadensregulierung ergibt sich aus dem entstandenen Schaden und der daraus erforderlichen Beweise.
Die KFZ Teilkasko Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar. So sind ein Fahrzeugwechsel oder auch Abmeldung eines Autos mögliche Gründe hierfür. Ein kurzer knapper Hinweis an den Versicherungsgeber ist hier ausreichend. Der Abschluss einer solchen Versicherung ermöglicht Ihnen im Schadensfall die finanziellen Folgen rasch und ohne große Verluste abzufangen. Durch einen Versicherungsvergleich ist es auch Ihnen möglich eine passende und günstige KFZ Teilkasko Versicherung zu finden.