Leihwagen

Leihwagen von der Versicherung bezahlen lassen

Nach einem Unfall mit Totalschaden kann man sich einen Leihwagen nehmen und die Versicherung des Unfallgegners muss zahlen - so lange dieser Schuld hat.

 

Nach einem Verkehrsunfall wünscht man sich in aller Regel der Unfall wäre nie passiert. Denn im Endeffekt zieht solch ein Unfall eine Menge Arbeit hinter sich her. Es muss mit Versicherungen, der Polizei und Anwälten kommuniziert werden – und diese ganze Kommunikation kostet einem sehr viel Zeit, Arbeit und auch Nerven. Des Weiteren steht man als Betroffener vor dem Problem, dass man kein Auto mehr hat – denn bei Unfällen kommt es sehr häufig vor, dass dieses so beschädigt wird, dass es als Totalschaden eingestuft werden kann.

Sollte man in der Tat einen Verkehrsunfall gehabt haben, bei welchem der eigene PKW einen Totalschaden erlitten hat, und der andere Beteiligte die Schuld hat, so sollte man nicht lange zögern und den Nutzungsausfall geltend machen. Das ist ganz einfach: wenn die gesamte Angelegenheit mit den Versicherungsgesellschaften erst einmal geklärt ist, dann wird der Nutzungsausfall ganz einfach in Rechnung gestellt. Sollte also der eigene Wagen nicht mehr fahrfähig sein, so kann sollte man sich darum bemühen einen neuen Wagen zu finden. Doch das benötigt meist einige Zeit – und außerdem kann es auch eine ganze Weile dauern, bis der Gutachter der Versicherung den Totalschaden bestätigt hat.

Deshalb ist es überhaupt kein Problem, wenn man sich einen Leihwagen beziehungsweise Mitwagen organisiert. Einzige Voraussetzung ist die, dass man diesen auch tatsächlich benötigt – was zum Beispiel dann der Fall ist, wenn man täglich eine weitere Strecke damit zur Arbeit zurücklegen muss. Bei der Wahl des Leihwagens sollte man allerdings nicht zu großzügig sein. Sollte man beispielsweise einen Mittelklassewagen gefahren haben, dann darf man sich auch ein vergleichbares Fahrzeug als Leihwagen nehmen. Ein günstiger Kleinwagen wäre natürlich auch in Ordnung – eine teures Oberklassenfahrzeug allerdings nicht.

Natürlich hört man immer wieder von Leuten die es durchgebracht haben, im Rahmen vom Nutzungsausfall mehrere Wochen eine Luxuslimousine auf Kosten der gegnerischen Versicherungsgesellschaft zu fahren, doch so etwas kann auch schief gehen. Dann kann der Versicherungsanbieter es nämlich durchsetzen nur den Betrag der für einen Mittelklassewagen angefallen wäre zu bezahlen – und den Differenzbetrag muss man dann selbst aus eigener Tasche entrichten.