Schaden
Schaden nach Verkehrsunfall sicher regulieren
Keine Angst beim Schaden nach einem Verkehrsunfall. Wichtig ist nur, dass man schnell und vor allem richtig handelt, damit die Versicherung nicht meckert.
Natürlich ist kein Autofahrer darauf scharf, einen Unfall zu verursachen oder darin verwickelt zu werden. Dennoch kommt es täglich zu Verkehrsunfällen, bei denen ein Schaden entsteht. In solch einer Situation stellt sich den Beteiligten sehr häufig die Frage, wie zu verfahren ist – eine Umfrage unter Autofahrern hat nämlich ergeben, dass nur die wenigsten Menschen mit dem weiteren Ablauf vertraut sind.
Dabei ist es enorm wichtig, darüber Bescheid zu wissen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhält beziehungsweise wie man weiter vorgeht. Immerhin gilt es den Schaden zu regulieren, was letzten Endes nichts anders bedeutet, als dass jemand für den entstandenen Schaden aufkommt und die daraus resultierenden Kosten übernimmt.
Im Grunde genommen ist es gar nicht so schwer, die Angelegenheit unmittelbar nach dem Unfall in den Griff zu bekommen. Am wichtigsten ist, dass sich der Unfallverursacher schnellstmöglich mit seiner Kfz-Versicherung beziehungsweise mit seinem Versicherungsanbieter in Verbindung setzt. Die meisten Versicherer schreiben vor, dass die Mitteilung eines Unfalls innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat – ansonsten kann der Versicherer unter bestimmten Umständen von seiner Regulierungspflicht befreit werden. Folglich ist es enorm wichtig, diesen Anruf zu tätigen.
Aus diesem Grund legen die meisten Versicherungsunternehmen den Unterlagen auch ein Kärtchen bei, auf welchem genau festgehalten ist, über welche Telefonnummer man eine so genannte Schadensmeldung abgeben kann. Am besten ist es, wenn man diese Telefonnummer direkt im Fahrzeug aufbewahrt. Ansonsten gilt es die Nummer in Erfahrung zu bringen und den Versicherer anschließend zu kontaktieren.
Doch nicht nur der Unfallverursacher sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und den Schaden melden. Auch der Partei wird dringend dazu geraten, eine Schadensmeldung vorzunehmen beziehungsweise den eigenen Versicherer zu informieren. Zwar muss dieser nicht zwingend einspringen und die Kosten übernehmen, aber dennoch kann dies in manchen Fällen sehr hilfreich sein.
Ob die Polizei nach einem Unfall gerufen werden muss, ist ein umstrittenes Thema. Einige Autofahrer bestehen grundsätzlich darauf, anderen hingegen nicht. Im Grunde genommen ist dieser Schritt nicht erforderlich, wobei es natürlich auch immer auf die Umstände ankommt. Bei kleineren Schäden ist es ratsam, von diesem Schritt abzusehen.