Teilegutachten

Ein Teilegutachten ist beim Tuning unbedingt erforderlich

Wer sein Auto aufmotzt, sollte unbedingt ein Teilegutachten bei einem technischen Dienst in Auftrag geben, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

In Deutschland ist es ja so, dass es mehr autoverliebte Menschen gibt als in vielen anderen Ländern. Manch einer hat sein Auto zum Hobby gemacht und findet nichts interessanter, als in seiner Freizeit daran rumzuschrauben und zu schauen, wo es weitere Optimierungsmöglichkeiten gibt. Viele von diesen so genannten Autofreaks haben sich in Autoclubs zusammen geschlossen, wo sie über neueste Ersatzteile und Tuningmöglichkeiten diskutieren. Es ist also nicht selten, dass an einem Auto kaum noch etwas so ist, wie es war, als es vom Band gelaufen ist. Nun ist es in Deutschland so, dass ein Automobil nur dann für den Straßenverkehr zugelassen wird, wenn es als fahrtüchtig gilt.

Will man also eine größere Änderung an seinem Fahrzeug vornehmen, benötigt man dafür ein Teilegutachten, welches bestätigen soll, dass die vorgenommene Änderung die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Dieses Gutachten hat vor allem bei Polizeikontrollen, aber auch bei Unfällen enorme Wichtigkeit. Wer ohne ein solches Teilegutachten größere Veränderungen am Auto vornimmt, kann bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld gelegt werden.

Es ist teilweise sogar möglich, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, ist es also angebracht, die Teilegutachten bei den Papieren des Fahrzeuges verstaut zu haben. Im Falle eines Unfalls kann ein solches Gutachten über die Schuld entscheiden. Wenn man nämlich nachweisen kann, dass die vorgenommenen Veränderungen überprüft wurden und dabei richtig funktioniert haben, nimmt man seinem Gegenüber erst mal den Wind aus den Segeln, denn dieser wird immer versuchen, Ihnen eine Teilschuld wegen unsachgemäßem Tuning anzuhängen.

Ein Teilegutachten beweist in diesem Fall genau das Gegenteil. So kann man nämlich belegen, dass die vorgenommenen Veränderungen von einem Fachmann überprüft wurden. So ein Teilegutachten ist also nichts, was man freiwillig machen lassen kann, sondern ist bei technischen Veränderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise Spoilern, Breitreifen, Tieferlegungen und Sportauspuff vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bei Fehlen strafbar. Wer also sein Auto liebt und daher verändern möchte, was er nur kann und der Gesetzgeber gestattet, muss auch bereit sein, diese Teilegutachten in Auftrag zu geben, durchführen zu lassen und diese Gutachten zu guter letzt auch mit sich zu führen.