Versicherung Gebrauchtwagen

Sparen Sie bei der Versicherung von Gebrauchtwagen

Irgendwann ist das neue Fahrzeug ein Gebrauchtwagen und muss nicht mehr Vollkasko versichert werden. Eine Versicherung für Gebrauchtwagen ist dann sinnvoll.

 

Je neuer ein Auto ist, desto teurer ist in der Regel die Versicherungsprämie dafür. Aufgrund des erhöhten Risikos versichern viele Menschen einen Neuwagen solange mit einer Vollkaskoversicherung, solange das Fahrzeug auch noch eine Herstellergarantie besitzt. Also mindestens zwei Jahre. Ist diese Zeit um, dann gilt das Fahrzeug definitiv als Gebrauchtwagen und muss nicht mehr zu dem teuren Prämiensatz der Vollkaskoversicherung versichert bleiben. Viele schwenken dann auf eine normale Teilkaskoversicherung um aber einige schließen auch eine spezielle Versicherung für Gebrauchtwagen ab. Aber es gibt auch die andere Situation, nämlich die, das eigene Gebrauchtfahrzeug zu verkaufen, oder sich einen Gebrauchtwagen kaufen zu wollen.

In beiden Fällen muss man sich um eine Versicherung für die Gebrauchtwagen kümmern, denn unversichert funktioniert überhaupt nichts auf Deutschlands Straßen. Eine Autoversicherung gehört wie die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Die erste Frage, die bei einem Gebrauchtwagenkauf oder Verkauf geklärt werden muss, ist die Frage, wer der Versicherung des Wagens den Wechsel des Eigentümers mitteilen wird. Denn wenn man sein Auto verkaufen möchte, dann endet nicht auch automatisch der Versicherungsvertrag.

Nur der Käufer eines Fahrzeuges kann die laufende Versicherung für den Gebrauchtwagen kündigen, niemals der Verkäufer. Dieses Prozedere gilt aus dem einzigen Grund, dass der Fahrzeugkäufer mit dem abgeschlossenen Kauf in die Rechte und Pflichten der vorhandenen Versicherung für den Gebrauchtwagen des Verkäufers eintritt. Er kann also den Vertrag weiterlaufen lassen oder innerhalb eines Monats kündigen und eine Versicherung für den Gebrauchtwagen bei einer anderen Versicherung abschließen.

Als Verkäufer sollte man also sehr darauf achten, das die Versicherung für dem Gebrauchtwagen möglichst schnell über den Eigentümerwechsel informiert wird, sonst läuft man Gefahr, bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages noch die Versicherungsprämie zahlen zu müssen. Der einfachste Weg für den Käufer eines Fahrzeuges zur Organisation der Versicherung des Gebrauchtwagens, der gerade neu gekauft wurde, ist das Vorlegen einer Deckungskarte, die die eigene Versicherung als Versicherungsbestätigung vergibt. Diese Deckungskarte wird der Zulassungsstelle beim Ummelden des Fahrzeuges vorgelegt und der Rest erledigt sich ganz von alleine.