KFZ Anmeldung

Auto richtig an- oder ummelden – was braucht man?

21.07.20

Je nach Vorgang sind hier verschiedene Dokumente notwendig, wie beispielsweise der Kaufvertrag oder der Nachweis über den Versicherungsschutz.

 
Nummernschilder © panthermedia.net/Bernd JürgensNummernschilder

Jedes neue Fahrzeug muss auf den Halter angemeldet werden. Das trifft auch den Bereich der Gebrauchtwagen. Die KFZ Zulassungsstelle ist also ein erster und wichtiger Anlaufpunkt, selbst für das Ummelden nach einem Umzug. Je nach Vorgang sind hier verschiedene Dokumente notwendig, wie beispielsweise der Kaufvertrag oder der Nachweis über den Versicherungsschutz.

KFZ Anmeldung – für Neuwagen und Gebrauchtwagen

Nach dem Kauf eines neuen Fahrzeugs, soll es auf den eigenen Namen angemeldet werden. Erst dann darf es sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Anmeldung erfolgt immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Sie ist meist im Landratsamt zu finden oder in größeren Städten auch im Bürgerbüro. Bei einem Neuwagen übernimmt oft das Autohaus diesen Service. Sollte das nicht der Fall sein, muss der neue Fahrzeughalter selbst auf der Behörde erscheinen. Passt das rein zeitlich nicht, gibt es die Möglichkeit auf eine Vertretung. Diese Person muss eine unterschriebene Vollmacht mitbringen, die Kopie des Personalausweises und sich selbst ausweisen können.

Ein Neues Fahrzeug kann in Deutschland nur zugelassen werden, wenn es verkehrssicher ist. Bei Neuwagen ist innerhalb der ersten drei Jahre diese Verkehrssicherheit automatisch gegeben. Bei einem Gebrauchtwagen ist eine gültige Bescheinigung über die erfolgte Hauptuntersuchung vorzulegen. Außerdem sind noch weitere Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über den Versicherungsschutz (eVB-Nummer)

Das Auto braucht natürlich eine gültige Kfz-Versicherung. Dieser Versicherungsschutz muss bereits bei der Anmeldung vorliegen, wie auch das Portal https://evbnummer.net erklärt. Es handelt sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Die zuständige Versicherung übermittelt diese Nummer an eine zentrale Datenbank. Die Zulassungsstelle hat Zugriff auf diese Datenbank und prüft anhand der eVB-Nummer die gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Meist fallen für den Antrag keine Kosten an. Die Versicherung sendet nach Abschluss eine entsprechende Mail mit der eVB-Nummer.

Was kostet die Anmeldung?

Liegen alle Dokumente bereit und sind die Anforderungen erfüllt, kann die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen. Das Ausstellen der Fahrzeugpapiere kostet etwa 28 Euro, je nach Bundesland und Landkreis. Zusätzlich können Kosten für die Umweltplakette von etwa 5 Euro entstehen. Die Kosten für das Kennzeichen variieren stärker. Wer sich eine bestimmte Kombination als Wunschkennzeichen sichern will, sollte vorab die Verfügbarkeit prüfen. Die Reservierung dieses Kennzeichens kostet etwa 10 Euro zusätzlich. Andernfalls bekommt das Fahrzeug ein beliebiges Kennzeichen zugeteilt.

Nach einem Umzug – das Auto ummelden

Im Stress eines Umzugs sollte die Ummeldung des Autos nicht vergessen werden. Das zählt in Deutschland zur Pflicht und bringt ein Bußgeld von etwa 15 Euro mit sich, wenn die Ummeldung nicht rechtzeitig stattfindet. Eine wirkliche Frist wird hier nicht gewährt. Wer umzieht, muss auch das Auto unverzüglich ummelden. Befindet sich der neue Wohnsitz innerhalb des gleichen Bezirks, so kann die Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Hier handelt es sich nur um eine Adressänderung. Bei einem entfernen neuen Wohnsitz muss die dort zuständige Zulassungsbehörde aufgesucht werden.

Im Durchschnitt kostet auch die Ummeldung 26 Euro, wenn sich der Fahrzeughalter nicht ändert. Soll ein Gebrauchtwagen beispielsweise den Wohnsitz und den Halter wechseln, müssen etwa 30 Euro an Kosten eingeplant werden. Zudem dürfen keine offenen Posten mehr bestehen, was die Kfz-Steuer betrifft. Ohne den Wechsel des Kennzeichens werden hier folgende Unterlagen gebraucht:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • evB Nummer
  • Nachweis HU und AU

Soll das Kennzeichen auch geändert werden, ist das bereits bestehende Kennzeichen mitzubringen und wird abgemeldet. Außerdem ist ein SEPA-Lastschriftmandat zusätzlich auszufüllen. Auch hier kann eine schriftliche Vollmacht ausgestellt werden, wenn eine andere Person die Ummeldung durchführen soll. Es gelten dabei dieselben Vorschriften, wie bei der reinen KFZ-Zulassung.

Ein Fahrzeug endgültig abmelden

Alte Fahrzeuge müssen stillgelegt werden, wenn sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Sonst fallen trotzdem Steuern an. Die Abmeldung erfolgt ebenso über die Zulassungsbehörde. Allerdings sind weniger Unterlagen erforderlich. Neben den beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung sind nur noch die Nummernschilder des alten Fahrzeugs notwendig. Handelt es sich um eine endgültige Abmeldung, ist ein Nachweis über die Verwertung des Fahrzeugs notwendig. Oder es muss genauer erklärt werden, wo das Fahrzeug nach der Abmeldung verbleibt. Die Kosten variieren zwischen den Behörden. Prinzipiell muss mit etwa 7 bis 10 Euro gerechnet werden.

Hinweis: Manche Zulassungsbehörden bieten schon ein Online-Verfahren zum Anmelden, Ummelden oder Abmelden an. Hier bekommen die Fahrzeughalter einen Sicherheitscode und brauchen keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Allerdings ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät.

   

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