Ärger mit den Behörden wegen verschenktem Schrottauto
Beim Verschenken von Altfahrzeugen den Vorgang immer dokumentieren
Schrottfahrzeuge werden gerne verschenkt. Allerdings gilt es dabei diverse Formalitäten einzuhalten, damit es nicht zu Schwierigkeiten kommt.
Es gibt Kraftfahrer, die ihre Autos sehr lange fahren, teilweise so lange, bis die Fahrzeuge nicht mehr durch den TÜV kommen bzw. die Kosten eine Reparatur nicht mehr rechtfertigen. In solch einer Situation stellt man sich die Frage, was mit dem alten Fahrzeug geschehen soll. Wegen der drohenden Reparaturkosten ist es oft unmöglich, den Pkw noch zu verkaufen. Meist wird dann nach einem Abnehmer gesucht, der das Fahrzeug geschenkt haben möchte.
Das Verschenken von Schrottfahrzeugen ist eine weitläufige Praxis. Denn fast immer findet sich jemand, der das alte Auto noch nimmt. Die Käufer veräußern die alten Fahrzeuge dann meist im Ausland oder schlachten sie aus, um die Ersatzteile zu verkaufen. Dementsprechend haben beide Seiten etwas davon.
Aufgepasst beim Verschenken von Schrottfahrzeugen
Leider werden beim Verschenken von Schrottautos immer wieder große Fehler gemacht, die später zu großem Ärger führen. Zu den besagten Fehlern zählt vor allem der Verzicht auf eine Dokumentation. Nicht selten werden die Fahrzeuge weitergereicht, ohne dabei Dokumente anzufertigen. Dies ist jedoch leichtsinnig, denn ohne Dokumentation kann es sich später ungemein schwierig gestalten, die Schenkung nachzuweisen.
So ist es zum Beispiel schon häufiger vorgekommen, dass ausgeschlachtete Autos irgendwo abgestellt wurden. Anhand von Kennzeichen oder Fahrgestellnummern ermittelten die Behörden den letzten Besitzer. Der wird anschließend zur Kasse gebeten, weil eine kostspielige Entsorgung des Fahrzeugs erfolgt ist. Austretende Öle und andere Fahrzeugflüssigkeiten können immens hohe Kosten hervorrufen.
Unbedingt an eine lückenlose Dokumentation denken
Die Experten des R+V Infocenters haben zu diesem Thema praktische Tipps und Ratschläge zusammengetragen. Sie raten dazu, dass auch Schenkungsvorgänge ausführlich dokumentiert werden sollten. Am besten fertigt man einen kleinen Vertrag an, in welchem man die Adressdaten beider Parteien festhält. Der Besitzer des Schrottautos lässt sich vom der anderen Person am besten einen Ausweis zeigen.
Alternativ ist es möglich, das Fahrzeug ganz einfach über eine Autoverwertung zu entsorgen. Dort erhält man auch einen so genannten Verwertungsnachweis, welchen man bei der Abmeldung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle vorlegt. So wird das Fahrzeug in der Datenbank entsprechend markiert und zudem ist direkt nachgewiesen, dass eine fachgerechte Entsorgung erfolgt ist. Daraufhin befindet man sich als ehemaliger Eigentümer auf der sicheren Seite.