Verleihen des eigenen Autos gut überlegen

Es droht viel Ärger wenn das verliehene Auto beschädigt wird

21.11.12

Familienmitgliedern oder Freunden das eigene Auto zu leihen, mag zwar sehr höflich sein, doch im Schadensfall wird es unter Umständen richtig teuer.

 
Fahren Freunde das geliehene Auto zu Schrott, droht womöglich großer Ärger © panthermedia.net/cla78Fahren Freunde das geliehene Auto zu Schrott, droht womöglich großer Ärger

Für die meisten Leute ist es vollkommen normal, dass sie guten Freunden oder auch anderen Personen ihr Fahrzeug verleihen, sofern danach gefragt wird. Über die Risiken, die mit dem Verleihen des Autos in Verbindung stehen, wird meistens nicht nachgedacht oder sie werden schlichtweg ausgeblendet. Meist sagen sich die Fahrzeugbesitzer, dass schon alles gut gehen wird.

In den meisten Fällen mag dies auch so sein, allerdings kommt es manchmal anders. Wenn sich dann Schadensfälle ereignen, droht häufig ein großer Ärger. Im Wesentlichen drohen zwei Dinge. Zum einen können stattliche Kosten entstehen, mit denen man nicht gerechnet hat. Zum anderen können Streitigkeiten entstehen, an denen Freundschaften letztlich zu Bruch gehen.

Risiko mangelhafter Versicherungsschutz

Ob sich derartige Probleme anbahnen, hängt letztlich davon ab, wie das Fahrzeug versichert ist. Es gibt Fahrzeughalter, die beim Versicherer als ausschließliche Fahrer gemeldet bzw. entsprechend im Versicherungsvertrag eingetragen sind. Diese Variante wird vor allem deshalb gewählt, weil sie einen niedrigeren Beitrag verspricht. Wird das Auto trotzdem von anderen Personen gefahren und kommt es dabei zum Schadensfall, wird sich der Versicherer deshalb melden.

Die Experten des Versicherers CosmosDirekt haben sich bezüglich dieses Thema zu Wort gemeldet und über die Risiken informiert. Sollte tatsächlich im Versicherungsvertrag stehen, dass nur der Versicherungsnehmer zum Fahren berechtigt ist, drohen Beitragsnachzahlungen sowie gegebenenfalls eine Strafzahlung. Der Versicherer wird den Schaden zwar regulieren, aber Nachzahlung und Strafzahlung sind nicht zu unterschätzen. Wer auch andere Personen mit seinem Pkw fahren lässt, sollte deshalb sicherstellen, dass die Kfz-Versicherung einen ausreichenden Schutz bietet.

Ärger wenn der Vollkaskoschutz fehlt

Der größte Ärger droht jedoch, wenn das verliehene Fahrzeug beschädigt oder gar zu Schrott gefahren wird und kein Vollkaskoschutz besteht. In solch einem Fall kann die Person, die das Auto geliehen hat, sich nicht auf die private Haftpflichtversicherung berufen. Diese wird den Schadensfall nicht regulieren und somit auch keine Entschädigungsleistung entrichten.

Letztlich müssen beide Parteien bzw. der Fahrzeugeigentümer und die Person, die den Pkw ausgeliehen hat, eine Lösung zu finden. Doch wenn es um viel Geld geht, ist dies leichter gesagt als getan. Man sagt schließlich nicht umsonst, dass die Freundschaft beim Geld aufhört.

   

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