Fahren ohne Führerschein

Fahren ohne Führerschein bedeutet unkalkulierbares Risiko

Beim Fahren ohne Führerschein läuft man nicht nur Gefahr, sich ein saftiges Bußgeld einzuhandeln. Die finanziellen Folgen können viel gravierender sein.

 

Immer wieder liest und hört man in den Medien, dass jemand Jahre oder gar Jahrzehnte lang ohne Führerschein gefahren ist. Die statistische Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering. In der Praxis sorgen häufige Polizeikontrollen dafür, dass solch ein Vergehen normalerweise ziemlich schnell auffliegt. Die betroffenen Autofahrer zeigen dann oft überhaupt kein Verständnis dafür, dass ihr Gesetzesverstoß ziemlich hart bestraft wird, von Reue ganz zu schweigen. Dabei ist das Fahren ohne Führerschein mit erheblichen Risiken verbunden.

Was im Volksmund als Fahren ohne Führerschein bezeichnet wird, heißt im offiziellen Sprachgebrauch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn Sie den Führerschein nur vergessen haben, dann erhalten Sie lediglich eine Verwarnung und müssen Ihn am nächsten Tag bei einem Polizeirevier vorzeigen. Wenn Sie allerdings ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, dann sind die staatlichen Sanktionen wesentlich härter. Nicht nur, dass Sie ein erhebliches Bußgeld bezahlen müssen, zusätzlich wird Ihnen auch noch eine Sperrfrist auferlegt, innerhalb der Sie keine neue Fahrerlaubnis erhalten können. In vielen Fällen ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis auch noch abhängig vom Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), allgemein auch Depperltest genannt.

Noch schlimmer sind die Folgen, wenn es beim Fahren ohne Führerschein zu einem Verkehrsunfall kommt. Selbst wenn Sie völlig unschuldig sind, werden Sie wie oben dargestellt bestraft. Wenn Sie die Karambolage jedoch selbst verschuldet haben, dann stehen Sie auch noch ohne Versicherungsschutz da. Sie müssen den entstandenen Schaden in voller Höhe selbst bezahlen.

Dies kann sich schon bei einem Blechschaden sehr schnell auf mehrere tausend Euro summieren, und wenn Personen verletzt oder gar getötet werden, steigt die Schadenshöhe in Schwindel erregende Höhen. Dazu kommt, dass ein Fahren ohne die benötigte Fahrerlaubnis von Gerichten schon als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bewertet wurde, was mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Wenig bekannt ist auch, dass das Fahren ohne Führerschein mit einem geliehenen Auto sogar für den Autobesitzer selbst strafrechtliche Konsequenzen hat. Jeder Autobesitzer, der sein Auto herleiht, ist verpflichtet, sich vom Fahrer vor Antritt der Fahrt den gültigen Führerschein zeigen zu lassen. Sollte der Fahrer von der Polizei dabei ertappt werden, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, kann sogar der Halter des Fahrzeugs seinen Führerschein verlieren.