TÜV
Hauptuntersuchung ab April 2012 mit vielen Neuerungen
Ab April nächsten Jahres laufen viele Dinge bei der TÜV Untersuchung anders. Eine umfassendere Hauptuntersuchung verspricht noch mehr Sicherheit.
Alle zwei Jahre dürfen Autofahrer beim TÜV antreten und ihre Fahrzeuge der Hauptuntersuchung unterziehen. Die Experten für Kfz-Technik und Kfz-Sicherheit nehmen die Fahrzeuge genau unter die Lupe, um sie auf ihre Eignung für den Straßenverkehr zu überprüfen. Sollten signifikante Mängel gefunden werden, so erfolgt keine Zuteilung einer Plakette. Stattdessen muss sich der Fahrzeughalter um die Beseitigung der Fehler bemühen und dann erneut antreten.
Die neue Hauptuntersuchung ist so gut wie beschlossen
Ab dem nächsten Jahr bzw. ab April 2012 soll die Hauptuntersuchung noch umfangreicher ausfallen. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Neuerungen bestimmt, deren Umsetzung so gut wie beschlossen ist. Eine Bestätigung durch den Bundesrat muss zwar noch erfolgen, jedoch gehen Experten davon aus, dass die Neuerungen so gut wie beschlossen sind und daher ab April nächsten Jahres gelten werden. Die umfassendere Hauptuntersuchung soll dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr noch mehr zu steigern.
TÜV Untersuchung künftig mit einer Probefahrt
Zu einer der größten Neuerungen zählt die Durchführung einer kurzen Probefahrt. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird der Tester eine kurze Fahrt machen und dabei prüfen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs einwandfrei funktionieren. Im Blickpunkt stehen vorrangig Systeme wie ABS und ESP. Eine Vergewisserung dahingehend, ob eine vollständige Funktionalität gewährleistet ist, wird über die OBD-Schnittstelle erlangt. Die Prüfer schließen ein Testgerät an, welches elektronisch überprüft, ob die einzelnen Systeme zuverlässig arbeiten. Für die Testfahrten müssen daher auch keine großen Distanzen überbrückt werden – kurze Strecken von wenigen hundert Metern sollen im Normalfall ausreichen. Laut dem TÜV SÜD wird im Rahmen der Fahrt auch überprüft, ob der Lenkeinschlag vollständig gelingt.
HU künftig ohne Rückdatierung
Auch in Sachen Rückdatierung gibt es eine Neuigkeit. Das Rückdatieren wird es künftig nicht mehr geben. Wer sein Fahrzeug der Hauptuntersuchung verspätet unterzieht, muss den Differenzzeitraum nicht automatisch einbüßen. Des Weiteren profitieren Fahrzeugbesitzer von einem genaueren Feedback, sofern Mängel festgestellt werden. Künftig soll auf ein einheitliches System zurückgegriffen werden, damit jede Prüfstelle dieselben Hinweise vergibt. Das Feedback wird ausführlicher bemessen sein, was Zeit bei der Fehlerbehebung spart.