KFZ Haftpflichtversicherung
Eine KFZ Haftpflichtversicherung gehört zum Autofahren dazu
Eine KFZ Haftpflichtversicherung gehört zu den Grundvoraussetzungen, die vorhanden sein müssen, wenn man mit dem Auto am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
Die KFZ Haftpflichtversicherung wird vom Halter des Fahrzeuges abgeschlossen, er ist gesetzlich dazu verpflichtet, soweit sich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Das gilt auch dann, wenn der Wagen zum Beispiel über längere Zeit (Wochen, Monate) nur am Straßenrand abgestellt ist und nicht weiter bewegt wird. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung. Die KFZ Haftpflichtversicherung steht ausschließlich für die Schäden der Gegenpartei, also des oder der Geschädigten, ein soweit die Schuldfrage geklärt und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist. Der eigene Schaden müsste im Verschuldensfall bei einer extra abgeschlossenen Kaskoversicherung geltend gemacht werden.
Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt Personenschäden mit Heilungskosten bzw. Renten bei Invalidität sowie Sachschäden also Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen oder Objekten wie Leitplanken oder Brückengitter. Außerdem steht sie für bestimmte Vermögensschäden ein. Obwohl es sich bei der KFZ Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, gibt es doch hin und wieder schwarze Schafe, die ohne eine solche Versicherung Auto fahren. Kommt es dann zu einem Unfall oder ist in einem anderen Fall der Unfallverursacher unbekannt, ist der Geschädigte doch noch geschützt und zwar durch den Entschädigungsfond deutscher Autoversicherer.
Der Beitrag zur KFZ Versicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Eine Komponente ist die Typklasse des Fahrzeuges, wobei die Schadenshäufigkeit eines bestimmten Fahrzeugmodells eine Rolle spielt. Auch die Regionalklasse des Zulassungsortes mit der Schadenshäufigkeit in einem regional abgegrenzten Gebiet wird berücksichtigt. Aus diesen Fakten wird der Grundtarif für das spezielle Fahrzeug gebildet. Auf diesen Tarif wird dann ein so genannter Schadensfreiheitsrabatt angerechnet. Er richtet sich nach der Dauer, in der der Vertrag schadensfrei läuft und kann die Prämie bis zu 70 Prozent verringern.
Kommt es allerdings gehäuft zu Unfällen, kann auch ein Zuschlag bis zu 245 Prozent erhoben werden. Beim Abschluss der KFZ Haftpflichtversicherung erfolgt zudem noch eine Risikoeinschätzung. Das Alter des Versicherungsnehmers spielt ebenso eine Rolle, wie das Alter des Fahrzeuges. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers spielt mit, sowie die jährliche Fahrleistung. Auch ist es für die KFZ Haftpflichtversicherung von Bedeutung, wer noch mit dem Fahrzeug fahren wird.