KFZ-Versicherung kündigen
KFZ-Versicherung kündigen – einige Regeln sollte man kennen
Will man seine KFZ-Versicherung kündigen, gibt es Regeln die man kennen sollte. Neben der ordentlichen Kündigung hat man nämlich noch einige Optionen.
Der wohl gängigste Weg, seine KFZ-Versicherung zu kündigen, ist die ordentliche Kündigung. Das bedeutet, fristgerecht den Vertrag aufzukündigen. Autoversicherungen haben eine Frist von einem Monat vor der Jahreshauptfälligkeit. Bei einem großen Teil der Autobesitzer ist diese Hauptfälligkeit am 01.01. eines jeden Jahres fällig, so dass der laufende Vertrag bis zum 30.11. gekündigt und die Mitteilung darüber beim jeweiligen Versicherer eingegangen sein muss.
Das Problem hierbei ist natürlich, dass man oft nicht genau um den Monat November herum die Entscheidung fällt, dass man seinen Versicherer wechseln möchte. Häufig erfährt man mitten im Jahr oder genau nach Ablauf der Kündigungsfrist, dass es einen Versicherungsanbieter gibt, der für einen wesentlich günstigere Konditionen anbietet. Passiert einem das, kann man nur hoffen, dass man irgendeinen der Sonderkündigungsgründe auf sich anwenden kann.
Ein solcher Sonderkündigungsgrund ist zum Beispiel eine Beitragserhöhung. Dem Versicherten steht es frei, seinen Vertrag auch nach Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden, wenn es zu einer Erhöhung des Beitrages gekommen ist, ohne dass gleichzeitig die Leistung verbessert wurde. Da man mittlerweile davon ausgehen kann, dass die KFZ-Versicherung jedes Jahr teurer wird, obwohl man in den Prozenten gesunken oder gleichgeblieben ist, ist diese Möglichkeit eigentlich immer eine Option. Will man diese Gelegenheit nutzen, muss man innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang kündigen.
Eine weitere Möglichkeit, seine Versicherung zu verlassen besteht nach einem eingetretenen und regulierten Schadensfall. Solch eine Gelegenheit wünscht man sich aber eigentlich weniger, da erstens der Ärger eines Autounfalls vorausgegangen ist und zweitens der Versicherer Anspruch auf die volle Jahresprämie behält. Von dieser Möglichkeit sollte man also lieber Abstand nehmen.
Auch eher unschön, aber dennoch eine Möglichkeit, die KFZ-Versicherung zu kündigen, ist der Eintritt eines Totalschadens oder der Verschrottung des Fahrzeugs. Die Versicherungspflicht endet mit der Abmeldung beim Straßenverkehrsamt, den Jahresbeitrag bekommt man anteilig zurückgezahlt. Blöd ist nur, dass man dann leider auch kein Auto mehr hat. Es gibt also einige Möglichkeiten, die Versicherung zu kündigen, nicht alle sind aber wirklich befriedigend.