Neuwagengarantie

Autokäufer sollten die Neuwagengarantie unbedingt beachten

Inzwischen wird die Neuwagengarantie immer länger. Allerdings gilt sie nur unter der Erfüllung komplizierter Voraussetzungen, die man exakt erfüllen muss.

 

Schon so mancher Käufer eines Neuwagens hat die Freude an seinem Fahrzeug schnell verloren, weil er mit ihm stehen geblieben ist und es zu einem anderen Schaden kam, der eigentliche nicht hätte auftreten können. In solchen Fällen ist es immer gut, wenn die Fahrzeuggarantie beziehungsweise die Neuwagengarantie greift und man den Mangel sofort beim Autohersteller beziehungsweise bei einer Vertragswerkstatt geltend machen kann. Man gibt das Fahrzeug bei der Werkstatt ab und dort muss eine Reparatur erfolgen – die Kosten hat der Hersteller zu tragen.

Zunehmend mehr Autokäufer legen einen sehr großen Wert darauf, dass ihr Neuwagen mit einer umfangreichen Fahrzeuggarantie ausgestattet ist. Dies haben auch die Autohersteller erkannt: Weil der Servicegedanken immer mehr an Bedeutung gewinnt, weiten die Autohersteller ihre Garantien und Garantieangebote aus. Da kann es schon einmal vorkommen, dass Neufahrzeuge mit einer Garantie von bis zu fünf Jahren angeboten werden. Teilweise werden diese durch Laufleistungen beschränkt, doch mehrere hunderttausend Kilometer als Laufleistungsbeschränkung dürften für die meisten Käufer ebenfalls kein Problem darstellen.

Allerdings präsentieren sich die Autohersteller mit ihren Neuwagengarantien meistens in seinem zu guten Licht: In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass die Garantie nicht anerkannt wird – zum Teil aus ganz banalen Gründen. Deshalb sollte man sich am besten schon vor dem Autokauf sehr genau über die Voraussetzungen informieren, die vom Fahrzeughalter zu erfüllen sind, damit die Neuwagengarantie auch greift und nicht vorzeitig erlischt.

Zu diesen Voraussetzungen zählt zum Beispiel die regelmäßige Inspektion: Hier gilt es auf Termine oder auf Laufleistungen zu achten. Die Fahrzeuge müssen dann in einer Werkstatt (zum Teil sogar in einer Fachwerkstatt) abgegeben und inspiziert werden. Die Inspektionen müssen lückenlos notiert beziehungsweise dokumentiert werden. Dies bedeutet, dass der Vertragshändler alle Informationen im Scheckheft des Autos eintragen und diese sogar mit einem Stempel beglaubigen muss. Natürlich können diese Inspektionen ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass man entsprechende finanzielle Rücklagen bildet beziehungsweise dass man diese Kosten beim Autokauf bereits einkalkuliert, nicht damit später die Neuwagengarantie frühzeitig abläuft, weil man die Inspektionen nicht bezahlen konnte.