Teure Knöllchen
Österreich hebt Bußgelder für kleinere Verkehrsvergehen deutlich an
Bei kleinen Verkehrsdelikten langen die Österreicher ordentlich zu. Ignorieren hilft nicht, denn Knöllchen werden auch in Deutschland eingetrieben.
Laut einer aktuellen Mitteilung des ADAC haben unser österreichischen Nachbarn beschlossen, die Bußgelder für so genannte Organmandate zum ersten Juli deutlich zu erhöhen. als Organmandaten werden kleinere Verkehrsdelikte bezeichnet, zu denen beispielsweise auch das Falschparken zählt. Die Erhöhung hat es in sich, weil sich der Strafrahmen nun nicht mehr auf 36 Euro, sondern auf 90 Euro beläuft.
Die Erhöhung der Bußgelder kommt zu einem Zeitpunkt, an welchem es zahlreiche Autofahrer aus Deutschland treffen könnte. Der Beginn der Sommerferien steht nämlich kurz bevor. Innerhalb der nächsten Wochen werden sich zahlreiche deutsche Haushalte in den Urlaub begeben und viele davon nach oder zumindest durch Österreich reisen.
Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog
Bei Verkehrsdelikten, die via automatischer Verkehrsüberwachung festgestellt werden, drohen ebenfalls höhere Bußgelder. Hier wurde der Strafrahmen deutlich erhöht, nämlich von 220 auf 365 Euro. Dies bedeutet, dass Kraftfahrer vorsichtig sein sollten, wenn sie beispielsweise auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind. Das Einhalten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist empfehlenswert.
Ergänzend weißt der ADAC auf die Tatsache hin, dass es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt. In welcher Höhe ein Knöllchen verhängt wird, ist eine Ermessenssache der jeweiligen Polizisten. Innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens entscheiden die Polizisten selbst, wie hoch ein Bußgeld ausfällt. Angesichts dieser Tatsache sollten sich ertappte Verkehrssünder reuig zeigen, ansonsten könnte der Strafrahmen voll ausgeschöpft werden.
Flucht vor dem Knöllchen ist keine Lösung
Zahlreiche Autofahrer fürchten sich nicht vor Knöllchen, die im Ausland gegen sie verhängt werden. Der Hintergrund ist ein ganz simpler: Bußgelder konnten in früheren Zeiten nicht verbindlich eingezogen werden, wenn es dem Schuldigen gelang, das Land zu verlassen. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Die EU-Mitgliedstaaten weiten ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich aus und bitten um ihre Nachbarn um das Eintreiben der Bußgelder.
Auch in Deutschland wird so verfahren. Ab einem Knöllchenbetrag von 25 Euro kann dieser in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. In Anbetracht dieses Risikos sollte nicht versucht werden, sich davonzustehlen. Ansonsten drohen noch zusätzliche Kosten, die durch das Geldeintreiben entstehen. Noch besser ist es allerdings, die Verkehrsvorschriften einzuhalten, damit gar nicht erst Bußgelder entstehen.