Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein ist Ihre Jobchance

Der Personenbeförderungsschein befähigt zum gewerblichen Transport von bis zu acht Personen. Bei der Beantragung müssen einige Punkte beachtet werden.

 

Ein Personenbeföderungsschein, auch Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung genannt, wird benötigt, um auf gewerblicher Basis mehrere Personen tranportieren zu dürfen. Er befähigt für den Personentransport beispielsweise im Taxi oder in einem Mietwagen. Es dürfen mit dieser Fahrerlaubnis bis zu acht Personen gleichzeitig transportiert werden. Die Bestimmungen für die Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins sind in allen Bundesländern einheitlich. Allerdings ist nicht in allen Bundesländern ein Lichtbild erforderlich.

Grundsätzlich müssen sich alle Personen bei Beantragung eines solchen Führerscheins dazu verpflichten, ihre Fahrgäste verantwortungsbewusst zu transportieen. Daneben muss der Antragsteller eine ausreichende Ortkenntnis nachweisen und darf für die Fahrtätigkeit nicht gesundheitlich eingeschränkt sein. Ein Personenbeförderungsschein wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt, kann danach aber natürlich verlängert werden. Außerdem muss der Antragsteller mindestens 21 Jahre alt sein und er muss der Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen.

Wer erstmals einen Antrag auf Erstellung eines Personenbeförderungsscheins stellt, muss bestimmte Unterlagen vorlegen. Dazu gehören neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, der bei der örtlichen Führerscheinstelle erhältlich ist, auch der Personalausweis, der Führerschein der Klasse B, ein Zeugnis von einem Augenarzt, ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erhältlich ist. Daneben ist noch ein ärztliches Gutachten, das die körperliche und geistige Fahreignun bescheinigt, sowie ein Ortkenntnisnachweis erforderlich. Der Ortskenntnisnachweis kann bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Dazu muss jedoch eine Prüfung abgelegt werden.

Im Rahmen dieser Prüfung werden Fragen zu Sehenswürdigkeiten und öffentlichen Einrichtungen gestellt. Auch muss der Prüfling anhand einer vorgegebenen Start- und Zieladresse die kürzeste Fahrtverbindung aufzeigen. Eine bestimmte Prüfungsvorbereitung wird hierfür in der Regel nicht angeboten, jedoch bieten vor allem Taxi Unternehmen oft Hilfestellungen für diese Prüfung an. Die Erteilung eines Personenbeförderungsscheins sowie der dafür erforderlichen Unterlagen ist nicht kostenlos. So fällt in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von rund 50 Euro an. Außerdem ist mit weiteren Kosten für die erforderlichen Unterlagen zu rechnen.