Reiserichtlinie
Eine Reiserichtlinie senkt Reisekosten im Unternehmen
Mit einer Reiserichtlinie lassen sich in einem Unternehmen durch effizientere Steuerung die Reisekosten senken und klare Rahmenbedingungen schaffen.
Der Begriff Reiserichtlinie ist sicherlich noch nicht jedem bekannt, jedoch gibt es immer mehr Unternehmen, die sich mit diesem Thema beschäftigen und schließlich eigene Reiserichtlinien aufstellen. Mithilfe dieser lässt sich einiges an Kosten sparen. Berechnungen haben ergeben, dass bis zu 25 Prozent der Reisekosten sich durch eine verbindliche Beachtung der Reiserichtlinien einsparen lassen. Nicht nur in Krisenzeiten ist dies bares Geld, welches man nicht einfach unnötig zum Fenster hinaus werfen sollte. Nicht zuletzt können durch eine effektive Reiserichtlinie auch der Komfort und die Sicherheit der Mitarbeiter auf Reisen erhöht werden, damit kommt das Ganze im Endeffekt allen Firmenangehörigen zu Gute.
Vor allem für mittlere und größere Unternehmen lohnt es sich, über die Einstellung eines so genannten Travel Managers nachzudenken. Dieser ist dann dafür verantwortlich, ein umfassendes Konzept zum Thema Geschäftsreisen aufzustellen und zu überprüfen, wo sich Einsparungs- und Optimierungspotentiale bieten. Die Reiserichtlinie quasi als positiver Faktor, der dem gesamten Unternehmen gut tut. Daher sollte das Thema auch von Mitarbeitern weniger kritisch und vielmehr als Chance betrachtet werden.
Im Travel Management dreht sich alles um die Reiserichtlinie. Dabei müssen unzählige Faktoren bedacht werden. Es gilt beispielsweise herauszufinden, ob man durch schnellere Buchungswege und Aushandlung spezieller Flugraten zu Sonderpreisen Geld sparen lässt. Eine Reiserichtlinie bildet darüber hinaus auch einen arbeitsrechtlichen Rahmen für die Mitarbeiter und kann Verhaltensregeln für die Geschäftsreise enthalten. Auch dient sie als Grundlage für ein effektives Controlling.
Nicht zuletzt aufgrund der letztgenannten Faktoren ist es extrem wichtig, dass die Reiserichtlinie mit allen Betroffenen im Unternehmen erörtert und besprochen wird. Nichts ist hier schädlicher als Missverständnisse. Es sollte auf jeden Fall der Betriebsrat mit eingebunden werden, zudem selbstverständlich Abteilungen wie das Controlling, der Einkauf, die Geschäftsführung, die Rechtsabteilung sowie der Datenschutzbeauftragte, um nur einige der wichtigsten zu nennen. Eine mit allen abgestimmte und für gut befundene, aber nach Möglichkeit nicht zu komplizierte oder gar verwirrende Reiserichtlinie sollte am Ende dieses Prozesses stehen.