Umweltzonen
Wie und wann Sie Umweltzonen passieren dürfen
Umweltzonen dürfen nicht mit jedem Fahrzeug passiert werden. Hier erfahren Sie, welche einzelnen Möglichkeiten bestehen und was zu beachten ist.
Die Verbreitung der Umweltzonen ist nicht mehr zu stoppen: Zunehmend mehr Städte gehen dazu über, bestimmte Stadtbereiche als entsprechende Zone auszuweisen, um somit einen Beitrag zur Sauberhaltung der Innenstädte sowie zur Schonung der Umwelt zu leisten – immerhin dürfen in solch einem Fall längst nicht mehr alle Fahrzeuge in und durch die Zonen fahren: Nur wenn diese über die richtige Plakette verfügen, ist das Befahren möglichen.
Die Voraussetzung, um mit dem Auto in eine Umweltzone fahren zu dürfen, besteht darin, dass das Fahrzeug über eine entsprechende Umweltplakette verfügt: Die Plakette informiert darüber, wie es um den Ausstoß an Feinstaub bestellt ist – nur wenn dieser nicht zu hoch ausfällt, ist es möglich, in die Umweltzonen hinein zu fahren beziehungsweise diese zu passieren.
Es ist anzumerken, dass es überhaupt keine Rolle spielt, um welches Fahrzeug es sich handelt: Die Ordnungshüter achten einzig und allein darauf, ob eine entsprechende Plakette vorhanden ist. Der Besitz eines neuen und angeblich besonders sparsamen Fahrzeugs reicht daher nicht aus: Entsprechende Fahrzeuge müssen ebenfalls über eine Umweltplakette verfügen. Diese kann zum Glück spielend einfach organisiert beziehungsweise beantragt werden – eine kurze Fahrt zum TÜV oder einer vergleichbaren Prüfstelle reicht aus, um die Plakette zu beantragen.
Die Beantragung der Umweltplakette gestaltet sich ganz leicht: Es muss lediglich die Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Anhand des so genannten Fahrzeugschlüssels ist es möglich, den Feinstaubausstoß des Fahrzeugs zu ermitteln und somit eine Einteilung vorzunehmen: Dieser Wert entscheidet darüber, welche Plakette zugeteilt wird und ob man somit dazu berechtigt ist, Umweltzonen passieren zu können.
Gerade bei Dieselfahrzeugen älteren Baujahrs kann es vorkommen, dass der Ausstoß an Feinstaub schlichtweg zu hoch ausfallen, wodurch keine Zuteilung möglich ist. In solchen Fällen kann unter Umständen noch die Nachrüstung eines Partikelfilters helfen. Durch das Nachrüsten wird es möglich, den Feinstaubausstoß deutlich zu senken und somit wesentlich bessere Abgaswerte zu erzielen. Dann kann die Fahrt zur Prüfstelle erneut angetreten werden: Nicht selten ist es möglich, die erforderliche Umweltplakette zu erhalten, so dass man sich vor den Umweltzonen nicht mehr fürchten braucht.