Verkehrsstrafen
Verkehrsstrafen und ihre Maßnahmen bei Trunkenheit
Verkehrsstrafen sind bei Trunkenheit am Steuer definitiv berechtigt. Auch mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann den Führerschein kosten.
Wer mit seinem Fahrzeug auf unseren Straßen unterwegs ist, der hat eine gewisse Verantwortung gegenüber jedem anderen Verkehrsteilnehmer. Das ist auch der Grund, dass gerade im Bezug auf den Alkoholkonsum sehr verstärkt darauf geachtet wird, dass hier keiner über die Strenge schlägt. Denn gerade durch den übermäßigen Konsum von Alkohol passieren immer wieder die schlimmsten Unfälle. Verkehrsstrafen sind die Folge. Und diese Maßnahmen und Strafen haben es teils in sich. Deshalb sollte man allein schon aus eigenem Interesse, abgesehen von den menschlichen Schäden, die man verursachen kann, von derartigen unnötigen Fahrten unter Alkoholeinfluss absehen.
Die Regelung der Verkehrsstrafen bei Alkoholkonsum gilt aber nicht nur für Fahrzeuge. Denn an eine Sache, an die viele nicht denken, ist, dass man mit dem Fahrrad ebenso zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wer nämlich aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum mit seinen Fahrrad unterwegs ist und dieses nicht mehr in der Gewalt hat, den trifft der Arm des Gesetzes genauso, wie den Autofahrer. Diese Person macht sich genauso strafbar. Der so genannte Straftatbestand wird ab einer Promille Grenze von 1,1 Promille erreicht. Dann ist der Fahrer eines Fahrzeuges absolut unsicher, was sein Verhalten angeht. Für Fahrradfahrer gilt zwar ein wenig höherer Wert, aber trotzdem schützt es nicht vor Verkehrsstrafen.
Denn bereits ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen. Wer aber auch zum Beispiel mit dem Fahrrad und 1,8 Promille erwischt wird, der erhält mit Sicherheit irgendwann einen Brief von der so genannten Fahrerlaubnisbehörde. Vorausgesetzt er wurde rechtskräftig verurteilt. Aber möglich ist dies allemal. Auch in so einem Fall kann dann eine medizinisch psychologische Untersuchung angeordnet werden. Der oft auch als Idiotentest bekannte Test ist bei vielen sehr unbeliebt und viele gehen nur mit viel Angst dorthin.
Wer dann trotzdem diese Prüfung nicht ablegt, riskiert seinen Führerschein zu verlieren, auch wenn er nur mit dem Fahrrad unterwegs war. Er war aber auf der Straße unterwegs und hat am Straßenverkehr teilgenommen. So sind Verkehrsstrafen in der Form auch berechtigt. Wenn noch Unfälle im Spiel sind, erweitert sich noch die ganze Geschichte und wird mit höheren Verkehrsstrafen belegt. Das erscheint logisch und ist auch richtig so. Dann gibt es auch noch zu unterscheiden, ob derjenige fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es natürlich im Netz.