Versicherungsdoppelkarte
Versicherungsdoppelkarte für die Zulassung besorgen
Heutzutage kann man sich eine Versicherungsdoppelkarte schnell besorgen, wobei die elektronische Versicherungsbestätigung natürlich noch besser ist.
Die Zulassung eines Autos ist nur dann möglich, wenn man gegenüber der Zulassungsstelle belegen kann, dass für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht – dies gilt übrigens auch dann, wenn man kein reguläres Kfz-Kennzeichen, sondern ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte. Für die Kfz-Zulassungsstelle muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass das Auto versichert ist beziehungsweise ein vorläufiger Versicherungsschutz besteht – der richtige beziehungsweise endgültige Schutz wird zumeist erst dann beantragt, wenn das Auto zugelassen ist.
Der Nachweis über das Bestehen dieses Schutzes kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. Einer dieser Wege ist die Versicherungsdoppelkarte. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, dass der Autofahrer bei seinem Versicherer anfordern kann. Es wird im per Post zugesandt – anschließend kann er mit der Versicherungsdoppelkarte die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen und die Zulassung des Fahrzeugs vornehmen.
Viele Versicherungsunternehmen versenden die Doppelkarte – die auch gern als Deckungskarte bezeichnet wird – immer noch bevorzugt, obwohl es mittlerweile auch ein alternatives Verfahren gibt. Hierbei handelt es sich um die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung. Diese basiert auf einem elektronischen System: Über das Internet können die Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle überprüften, ob der Versicherungsschutz besteht. Somit muss die Versicherungsdoppelkarte nicht mehr vorgelegt werden. Stattdessen benötigt man eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer: Dies ist ein kurzer Code, der sich sowohl aus Zahlen, als auch aus Buchstaben zusammensetzt.
Wenn man ein Auto zulassen möchte, sollte man sich am besten kurz telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und über die Möglichkeiten der Zulassung informieren. In den meisten Fällen können die Ämter bereits mit der elektronischen Versicherungsbestätigung arbeiten. Sollte dies möglich sein, teilt man seinem Versicherer am beste mit, dass man keine Versicherungsdoppelkarte erhalten möchte, sondern stattdessen die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Diese kann man sich nämlich unmittelbar telefonisch durchgeben lassen: Der Vorteil besteht darin, dass das Auto dann sehr viel schneller zugelassen werden kann – man muss nicht mehr warten, bis die Karte per Post eintrifft.