Kein Alkohol im Straßenverkehr

Alkoholisierte Radfahrer können auch die Fahrerlaubnis verlieren

05.10.12

Nach dem Konsum von Alkohol vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen, ist keine empfehlenswerte Lösung. Es droht ebenfalls der Verlust des Führerscheins.

 
Umsatteln auf das Fahrrad kann nach dem Genuss von Alkohol ebenfalls den Führerschein kosten © panthermedia.net/Laurent RenaultUmsatteln auf das Fahrrad kann nach dem Genuss von Alkohol ebenfalls den Führerschein kosten

In den kommenden Wochen finden wieder zahlreiche Feste statt, auf denen fleißig Alkohol ausgeschenkt und vor allem auch konsumiert wird. Das größte Fest dieser Art ist zweifelsohne das Oktoberfest in München. Aber auch in anderen Regionen finden ähnliche Feste statt, auf denen der Ausschank von Alkohol nicht zu kurz kommt.

Der Besuch entsprechender Feste führt bei zahlreichen Personen dazu, dass sie aufgrund ihres Alkoholpegels nicht mehr fahrtauglich sind. Allerdings sind sich die Menschen dieser Tatsache nicht immer bewusst. Vor allem der Besuch von Weinfesten kann trügerisch sein: Wein kommt auf einen relativ hohen Alkoholgehalt, sodass auch schon kleine Mengen zur Fahruntauglichkeit führen können.

Fahren ab 1,1 Promille ist eine Straftat

Obwohl die meisten Autofahrer sowie auch andere Kraftfahrer nur allzu gut wissen, das man sich nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr hinter das Steuer setzt, kommt dies immer wieder vor. Allerdings sollte man die Risiken und Konsequenzen nicht unterschätzen. Die Experten des ADAC haben explizit darauf hingewiesen, dass das Fahren mit einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille eine Straftat begehen.

Wer mit weniger als 1,1 Promille unterwegs ist, begeht unter Umständen auch schon eine Straftat – in solchen Fällen kommt es ganz darauf an, ob eine Fahrtauglichkeit besteht. Die Polizei kann eine Strafe verhängen, die sich auf ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Führerscheinentzug und vier Punkte in Flensburg beläuft. Wer die Grenze von 1,09 Promille überschreitet, verliert seine Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten.

Nicht auf das Fahrrad umsatteln

So mancher Festbesucher möchte auf Nummer sicher gehen und besucht Feste bewusst mit dem Fahrrad. Allerdings ist man als Radfahrer ebenso Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Daher verhält es sich auch hier so, dass Alkohol zu einem großen Risiko wird. Laut ADAC liegt die Grenze für die absolute Fahruntauglichkeit von Radfahrern bei 1,6 Promille. Wer erwischt wird, ist dann ebenfalls seinen Führerschein los – dass man nicht mit dem Auto unterwegs war, macht keinen Unterschied.

Die Experten für Verkehrssicherheit des ADAC haben außerdem auf das Thema Restalkohol hingewiesen: Ein paar Stunden Schlaf genügen häufig nicht, um den Alkoholgehalt ausreichend zu senken. Dementsprechend ist am nächsten Morgen immer noch Vorsicht angebracht.

   

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