Grüne Karte und Unfallbericht
Bei Verkehrsunfall im Ausland richtig handeln
Keine Angst vor Autounfällen im Ausland, denn auch dort zahlt die Versicherung. Allerdings ist es wichtig, dass die Beteiligten sofort richtig handeln.
Der Beginn der Urlaubssaison steht kurz bevor. In einigen Bundesländern beginnen die Sommerferien bereits in der letzten Juni-Woche, nach und nach erfolgt dann der Ferienbeginn in weiteren Bundesländern. Zahlreiche Familien können es kaum noch abwarten, letztlich ist dies der Startschuss für eine Reise in das sonnige Ausland.
Allerdings kann die Freude einer solchen Reise schnell getrübt werden, sofern es unterwegs zum Unfall kommt. Leider handelt es sich hierbei um ein Risiko, das nicht außer Acht zu lassen ist – schon zahlreiche Urlauber aus Deutschland haben es geschafft, im Ausland mit ihrem eigenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt zu werden.
Richtiges Verhalten im Ernstfall
Unfälle im Ausland sind keine besonders erfreuliche Sache, selbst wenn der entstandene Schaden überschaubar ist. Dies hat damit zu tun, dass in anderen Ländern andere Regeln gelten und vor allem die Abwicklung des Schadens über den Versicherer kompliziert wird. Damit hierbei nichts schief geht, ist es wichtig, von Beginn an richtig zu handeln.
Die Experten des ADAC raten Kraftfahrern dazu, sich wie bei jedem Unfall zu verhalten, nämlich zuerst die Unfallstelle abzusichern und sich dann nach Verletzten zu erkundigen und sich um diese gegebenenfalls zu kümmern. Im Anschluss gilt es sich um die Formalitäten zu kümmern. Hierbei ist es wichtig, alle wichtigen Daten festzuhalten, angefangen beim Kennzeichen der anderen Fahrzeuge, Name und Anschrift der Fahrer und auch von verletzten Personen sowie der Austausch von Versicherungsnummern.
An die grüne Karte und den Unfallbericht denken
Es ist für Kraftfahrer von Vorteil, wenn sie die grüne Versicherungskarte sowie einen Unfallbericht für das jeweilige Land mit sich führen. So gestaltet es sich leichter, alle Daten auszutauschen und eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten. Entsprechende Dokumente und Vorlagen sollten daher schon vor der Abreise beschafft und konsequent im Auto mitgeführt werden.
Sollte sich eine Person verletzt haben, ist es empfehlenswert, direkt vor Ort bzw. noch im Unfallland einen Arzt aufzusuchen – auch bei kleineren Verletzungen. Sollten nämlich später Haftungs- oder Schmerzengeldansprüche geltend gemacht werden, ist es im jeweiligen Land von Vorteil, wenn dem Geschädigten und seiner Versicherung ein Arztbericht bzw. ein Attest vorliegt, das von einem heimischen Arzt erstellt wurde.