Beschädigte Autos durch Überschwemmungen

Hochwasserschäden sind teilweise durch Teilkaskoversicherung abgedeckt

06.06.13

Bei Hochwasserschäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Hat der Fahrzeugbesitzer fahrlässig gehandelt, erhält er jedoch keine Entschädigung.

 
Dieser Pkw konnte nicht mehr in Sicherheit gebracht werden © panthermedia.net/satoriDieser Pkw konnte nicht mehr in Sicherheit gebracht werden

Die starken Regenfälle der vergangenen Tage und die damit verbundenen Hochwasser kamen selbst für die meisten Experten äußerst überraschend. Infolge hat es zahlreiche Bürger eiskalt erwischt, da sie kaum Zeit hatten, um Vorbereitungen zu treffen und somit ihren Besitz in Sicherheit zu bringen. Auch viele Autos hat es erwischt, in den Fernsehnachrichten wurden zahlreiche Szenen gesendet, in denen Autos nahezu vollständig überspült wurden.

Schäden dieser Art sind für die meisten Autofahrer ein Alptraum – und das nicht zu Unrecht. Schließlich ist es nicht so, dass ein betroffenes Fahrzeug einfach nur trocknen muss und dann wieder einsatzbereit ist. Das Wasser dringt in so gut wie alle Bereiche des Fahrzeugs vor und hinterlässt seine Spuren. Oft lohnt es sich gar nicht mehr, solche Fahrzeuge aufzubereiten. Wegen der hohen Reparatur- und Instandsetzungskosten droht der wirtschaftliche Totalschaden.

Ein Kaskoschutz ist Gold wert

Betroffene Autofahrer können froh sein, wenn sie führ ihre Fahrzeuge einen Kaskoschutz abgeschlossen haben. Eindringendes Wasser verkörpert ein Risiko, welches von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird. Laut einer Mitteilung des ADAC sind auch Schäden abdeckt, die beispielsweise durch Geröll entstanden sind, weil dieses von einem Bach ans Auto getragen wurde.

Schlecht sieht es hingegen aus, wenn nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, schließt sie nämlich nicht ein. Besser ist die Vollkaskoversicherung, weil sie den bestmöglichen Schutz verspricht. Sie zahlt auch, wenn ein so genannter Wasserschlagschaden entstanden ist. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn das Hochwasser auch in den Motor eingedrungen ist. Bei diesem Schaden würde die Teilkaskoversicherung nicht zahlen.

Schäden gilt es vorzubeugen

Allerdings zahlen die Versicherer nicht ohne weiteres. Im Vorfeld wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dieser hat nämlich im Falle einer aufkommenden Drohung zu handeln, um das Ausmaß eines möglichen Schadens auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn beispielsweise Hochwasser angekündigt war bzw. davor gewarnt wurde, galt es zu reagieren und Fahrzeuge in Sicherheit zu bringen.

In einigen Regionen hatten die Menschen jedoch kaum Zeit, dies zu tun. Schuld waren die späten Warnungen – vielen Ortes wurde das Hochwasserrisiko maßgeblich unterschätzt. Dort dürfte es sich am leichtesten gestalten, Haftungsansprüche gegen die Versicherer geltend zu machen. Noch besser ist es jedoch, wenn es im Vorfeld gelungen ist, das eigene Fahrzeug in Sicherheit zu bringen und somit einen Schaden vollständig abzuwenden.

   

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