KFZ Anmeldung

KFZ Anmeldung durchführen und ab in den Straßenverkehr

Es ist ganz einfach, eine KFZ Anmeldung vorzunehmen. Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Tipps und Abläufe für eine schnelle Zulassung des Autos.

 

Die meisten Autokäufer möchten ihr neu erworbenes Auto so schnell wie möglich zulassen um damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Allerdings gibt es einige Autokäufer, die nicht genau wissen, wie man eine Kfz Anmeldung vornimmt beziehungsweise was sie dabei machen müssen. Dies trifft vor allem für junge Autobesitzer zu, die zum ersten Mal ein Auto anmelden möchten.

Doch bereits an dieser Stelle kann gesagt werden, dass man eine Kfz Anmeldung vergleichsweise schnell und unkompliziert durchführen kann. Im Grunde genommen gestaltet sich die Zulassung des Autos ganz einfach und kann daher in Windeseile vorgenommen werden. Wichtig ist nur, dass man über die einzelnen Voraussetzungen und Abläufe auf der Zulassungsstelle Bescheid weiß – ansonsten kann es nämlich zu größeren Verzögerungen kommen.

Die Zulassung eines Pkw hat direkt auf der Zulassungsstelle zu erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug einer der Zulassungsstellen angemeldet wird, die sich im Landkreis des Fahrzeughalters befinden, in welchem der Fahrzeughalter gemeldet ist. Eine Zulassung außerhalb des Landkreises ist nur bedingt möglich. Daher ist es gleich besser, wenn man die Zulassung im eigenen Landkreis vornimmt.

Was die einzelnen Voraussetzungen betrifft, so geht es in erster Linie um das Vorhandensein der erforderlichen Dokumente. Zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs müssen auf der Zulassungsstelle sowohl der Fahrzeugbrief als auch der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Der Fahrzeugschein wird dann nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zuvor stillgelegt war und dieser somit nicht existiert. Weiterhin muss gegenüber der Zulassungsstelle ein Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes erbracht werden. Ein vorübergehender Versicherungsschutz besteht dann, wenn einem vom Versicherungsunternehmen die so genannte EVBN (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) mitgeteilt wurde. Sofern die Zulassungsstelle noch nicht mit diesem Verfahren arbeitet, wird die klassische Versicherungskarte beziehungsweise Deckungskarte benötigt.

Im Rahmen der Zulassung ist es erforderlich, Kfz-Kennzeichen anfertigen zu lassen – es sei denn, man möchte die bisherigen Kennzeichnen übernehmen. Voraussetzung ist dann, dass der Landkreis übereinstimmt. Sobald man die Kennzeichnen vorlegen kann und die Gebühren bezahlt hat, werden die entsprechenden Plaketten auf dem Kennzeichnen angebracht und das Fahrzeug gilt als zugelassen.