Unebene Fahrbahn auf der Autobahn

Kraftfahrer müssen vor Schlaglöchern auf der Autobahn gewarnt werden

08.12.12

Schlaglöcher auf Autobahnen können große Schäden an Fahrzeugen hervorrufen. Die Bundesländer müssen deshalb angemessen vor solchen Risiken warnen.

 
Schlaglöcher sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr © panthermedia.net/Wawrzyniec KoronaSchlaglöcher sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr

Das Verkehrsaufkommen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre sehr deutlich verändert. Es hat stark zugenommen, was man vor allem auf den Autobahnen sehr deutlich zu sehen bekommt. Mittlerweile gibt es zahlreiche Strecken oder zumindest Streckenabschnitte, die man aufgrund von Überlastung besser meidet. Noch nie zuvor wurden in Deutschland so viele und gleichzeitig so lange Staus registriert.

Aber die Staus sind längst nicht das einzige Problem. Die zahlreichen Fahrzeuge stellen auch für den Fahrbahnbelag eine enorme Belastung dar. Dies gilt insbesondere für die Nutzfahrzeuge. Die Anzahl der Lastkraftwagen, die auf den Autobahnen unterwegs sind, hat sich zuletzt deutlich erhöht. Fahrbahnbeläge müssen daher anderes angelegt werden, was jedoch leichter gesagt als getan ist. Fahrbahnbeläge, die früher problemlos zehn Jahre lang durchgehalten haben, weisen heute schon nach wenigen Jahren sichtliche Schäden auf.

Schlagloch ruft Schaden am Auto hervor

Die Masse der Nutzfahrzeuge ist nicht zu unterschätzen. Kleine Risse können sich innerhalb kürzester Zeit bzw. innerhalb weniger Tage zu kleinen Löchern entwickeln. Ist solch ein Zustand erst einmal erreicht, geht alles ganz schnell. Innerhalb von Stunden können gewaltige Schlaglöcher entstehen, die wiederum eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

Ein Autofahrer, der auf der A9 München – Berlin unterwegs war, durfte diese Erfahrung machen. Er war bei Nacht im dichten Verkehr mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Aufgrund des dichten Verkehrs und der Dunkelheit konnte er ein fast zehn Zentimeter tiefes Schlagloch nicht rechtzeitig erkennen, sodass er darüber fuhr und ein Schaden am Fahrzeug entstand.

Vor Fahrbahnschäden muss gewarnt werden

Die Reparatur des Schadens zog stattliche Kosten nach sich, weshalb der Kraftfahrer beschloss, Schadensersatz vom Bundesland zu fordern. Dort zeigte man sich jedoch wenig kulant, sodass der Fall vor dem Landgericht Halle verhandelt wurde. Das Gericht stellte sich jedoch hinter den Autofahrer. Laut dem Gericht müsse das Bundesland für eine ausreichende Sicherheit auf der Autobahn sorgen, zumal die Straßenmeisterei über die Existenz des Schlaglochs informiert war.

Jedes Bundesland ist demnach dazu verpflichtet, vor Schlaglöchern zu warnen. Es muss nicht vor jedem einzelnen Schlagloch gewarnt werden, aber zumindest ein Schild, das auf Unebenheiten der Fahrbahn hinweist, darf nicht fehlen. Vom ADAC wurde der Richterspruch begrüßt, denn aus Sicht des Automobilclubs sei eine einwandfreie Fahrbahn auf Autobahnen schlichtweg eine Voraussetzung.

   

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