Kein überhasteter Führerscheinumtausch erforderlich

Neuer EU-Führerschein braucht nicht sofort beantragt werden

17.01.13

Am 19. Januar kommt der neue EU-Führerschein. Besitzer alter Führerscheine haben jedoch 20 Jahre Zeit, um ihre bestehenden Führerscheine umzutauschen.

 
Trotz neuem EU-Führerschein sind alte Führerscheine noch 20 Jahre lang gültig © panthermedia.net/auremarTrotz neuem EU-Führerschein sind alte Führerscheine noch 20 Jahre lang gültig

Das Thema Führerscheinumtausch sorgte in den vergangenen Wochen für zahlreiche Schlagzeilen. Es dauert nämlich nicht mehr lange, bis eine neue Führerscheinkarte eingeführt wird: Ab dem 19. Januar steht der neue Führerschein zur Verfügung. Dieser bringt eine große Besonderheit mit sich, denn er ist nur 15 Jahre lang gültig. Allerdings darf man dies nicht falsch interpretieren. Die beschränkte Gültigkeit bezieht sich auf das Dokument, nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis.

Dennoch sind zahlreiche Führerscheinbesitzer sehr verunsichert. In erster Linie stellen sie sich die Frage, ob sie dazu angehalten sind, den neuen Führerschein zu beantragen. Etliche Personen haben Angst, ihre bestehenden Führerscheine könnten an Gültigkeit verlieren, was dann wiederum zu ernsthaften Problemen mit dem Gesetz führt.

Mit dem alten Führerschein darf man weiterhin fahren

Einige Experten gehen deshalb davon aus, dass die Landratsämter in den kommenden Wochen bzw. kurz nach dem 19. Januar einen gewaltigen Ansturm erleben. Allerdings ist dieser Ansturm nicht gewünscht. Angesichts der Personalkapazitäten wäre es in den meisten Städten besser, die MEnschen kämen nach und nach. Zumal ein rascher Umtausch ohnehin nicht erforderlich ist. Wie der ADAC mitgeteilt hat, verlieren die alten Führerscheine nicht augenblicklich ihre Gültigkeit.

Ganz im Gegenteil: Alte Führerscheine sind weiterhin gültig – und das sogar bis zum Jahr 2033. Dies bedeutet wiederum, dass die alten Führerscheine noch ganze 20 Jahre lang gültig sind. Somit ist niemand dazu angehalten, zeitnah ein Landratsam aufzusuchen und seinen Führerschein umzutauschen.

Voraussetzung für das Beantragen eines internationalen Führerscheins

Der Gang zum Amt erfolgt übrigens nicht kostenfrei. Wer den neuen EU-Führerschein haben möchte, muss Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 Euro entrichten. Außerdem gilt es den bestehenden Führerschein sowie ein aktuelles Passbild mitbringen. Weitere Einzelheiten können Interessenten auch direkt bei ihrem Landratsamt erfragen.

Wichtig ist der neue Führerschein vor allem für diejenigen, die einen internationalen Führerschein beantragen möchten. Bei Aufenthalten im Ausland, wie zum Beispiel in den USA, ist der internationale Führerschein eine Voraussetzung, um Autos zu mieten. Leider ist der neue EU-Führerschein dem internationalen Führerschein nicht gleich gesetzt. Als Antragsteller gilt es den neuen EU-Führerschein zu besitzen – erst dann kann der internationale Führerschein erteilt werden.

   

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