Punktestand in Flensburg
wie Sie Ihren Punktestand in Flensburg erfahren
Jeder Autofahrer kann seinen Punktestand in Flensburg kostenlos erfahren. Auf dieser Seite wird aufgezeigt, wie man die Auskunft vom Amt erhält.
Wenn man einmal geblitzt wird oder eine andere Verkehrssünde begeht ist dies meist nicht so schlimm, selbst wenn man dafür einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts erhältlich. Im Grunde genommen hat man in solch einem Fall überhaupt nichts zu befürchten, einmal von einem möglichen Bußgeld abgesehen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Punktestand in Flensburger immer mehr zunimmt – denn beim Erreichen des 18. Punkts ist Schluss: Dann wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Den dauerhaften Einzug der Fahrerlaubnis kann sich heutzutage so gut wie niemand mehr leisten. Aus diesem Grund möchten viele Leute, die in Flensburg beziehungsweise in der Verkehrssünderkartei bereits Punkte gesammelt haben, oftmals in Erfahrung bringen, wie es um ihren Punktestand bestellt ist. Denn gerade wenn man häufiger Einträge und somit auch Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gesammelt hat, kann man relativ schnell den Überblick verlieren. Dabei ist es immer gut, wenn man über den aktuellen Punktestand informiert ist, schließlich könnte es womöglich soweit sein, dass man bald in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, sollte man noch weitere Punkte sammeln.
Glücklicherweise kann man sich über den Punktestand in Flensburg relativ einfach informieren. Jeder Autofahrer verfügt über das Recht, den Stand beziehungsweise die Anzahl der eingetragenen Punkte im Verkehrszentralregister zu erfahren. Dies ist möglich, indem er sich schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt wendet. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Anfrage in der Tat nur schriftlich gestellt werden kann – Anfragen per Email oder auch per Telefon sind zum Beispiel nicht möglich. Stattdessen gilt es ein formloses Schreiben aufzusetzen, in welchem man um Auskunft im Hinblick auf den Punktestand bittet.
Die Besonderheit des Schreibens besteht darin, dass der Absender seine Identität belegen muss. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Kopie vom Personalausweis erfolgen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Identität beglaubigt wird. Hierzu sucht man am besten das zuständige Rathaus oder ein Bürgerbüro auf: Dort kann man sich legitimieren, so dass man über ein Schreiben mit beglaubigter Identität verfügt. Dann sollte es kein Problem mehr sein, eine aktuelle Auskunft über den Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu erhalten.