Rechtsfahrgebot

das Rechtsfahrgebot ist immer noch vielen unbekannt

Leider kennen viel zu wenige Autofahrer das Rechtsfahrgebot. Doch bei Missachtung ist heutzutage immer häufiger mit einer Geldstrafe zu rechnen.

 

Es gibt einige Verkehrsgesetze und Regelungen, die längst nicht allen Autofahrern bekannt sind. Zu diesen Regelungen zählt unter anderem auch das so genannte Rechtsfahrgebot – ein Gebot beziehungsweise eine gesetzliche Vorschrift, die von zahlreichen Autofahrern missachtet wird, zumeist sogar unbewusst. Obwohl es dieses Gebot schon seit sehr langer Zeit gibt, ist es dennoch längst nicht allen Autofahrern bekannt, was genau genommen sehr schade ist und andere Autofahrer immer wieder verärgert.

Zur Sicherheit soll das Rechtsfahrgebot an dieser Stelle kurz erläutert werden. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsvorschrift die besagt, dass Autos auf mehrspurigen Fahrbahnen die rechte Spur zu nutzen haben. Eines der besten Beispiele sind Autobahnen: Dort hat man stets die rechte Spur zu nutzen. Die mittlere oder auch die linke Spur ist nur dann zu nutzen, wenn dies vom Verkehrsfluss gefordert wird, oder man schlichtweg überholen möchte – denn letzteres ist nur von links gestattet.

In der Praxis sieht es meist so aus, dass auf der rechten Spur fast ausschließlich Lastkraftwagen unterwegs sind. Die mittlere Spur wird von Fahrzeugen genutzt, die schneller fahren und die ganz linke Spur dient zum Überholen – so ist es zumindest vorgesehen. Allerdings gibt es etliche Autofahrer, die dieses Prinzip nicht versanden haben, es schlichtweg nicht kennen oder sich einfach nicht daran halten und die deshalb fortlaufend auf der linken oder der mittleren Spur fahren. Damit verstoßen sie eindeutig gegen das Rechtsfahrgebot – ein Verstoß, der je nach Situation mit einer Geldstrafe oder sogar mit Punkten in Flensburg geahndet werden kann.

Das Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots stellt sogar eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Das beste Beispiel in diesem Fall sind die so genannten Mittelspurschleicher. So werden umgangssprachlich Autofahrer bezeichnet, die auf der mittleren Spur unterwegs sind und dabei zu langsam sie fahren. Mit demselben Tempo wie der Lastwagen auf der rechten Spur oder zum Teil sogar noch langsamer. Doch wer in solch einer Geschwindigkeit fährt, hat sich rechts einzuordnen um somit Platz zu schaffen und den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Inzwischen ist die Autobahnpolizei sehr aktiv, wenn es darum geht, diese Autofahrer zu verwarnen und aufzuklären – ein Umstand der sehr erfreulich ist und bei den anderen Autofahrern auf Gegenliebe stößt.